Nach den Regeln der Kartengesellschaft muss der Händler sowohl den Domainnamen
als auch die Website besitzen, um mit der Kreditkarte bezahlen zu können. In
unserem Fall bedeutet dies, dass wir mit dem Händler, der auch die Website
betreibt und Eigentümer der Domain ist, einen Vertrag abschließen können, wobei
er eine Barion Wallet in unserem System erstellen muss.
Wir akzeptieren die folgenden Ausnahmen:
Der 100%ige Eigentümer des Unternehmens des Händlers (Einzelperson) ist der
registrierte Inhaber der Domain.
Die Stammgesellschaft des Unternehmens des Händlers ist der registrierte
Inhaber der Domain.
Die Domain ist als Tochtergesellschaft einer Gruppe registriert, die eine
Mehrheitsbeteiligung (mehr als 50 %) am Unternehmen des Händlers hält.
Der Besitz der Domain kann auf eine der folgenden Arten nachgewiesen werden:
Auszug aus dem Online-Register des Domainverwalters:
Wenn auf diesen Seiten Ihr Name oder der Name der Organisation, die Sie leiten,
nicht angegeben ist, laden Sie bitte eine neue Bemerkung hoch
- eine Quittung der Domainregistrierungsstelle der Domainnamen und den aktuellen
Zeitraum angibt, oder
- einen Screenshot aus dem Benutzerportal der Registrierungsstelle,
auf dem der Händler, der Domainname und das Datum (nicht älter als 1 Monat) zu
sehen sind.
Wenn die Domain noch nicht auf den Namen Ihres Unternehmens lautet, beginnen Sie
bitte so bald wie möglich mit der Übertragung der Domain, wobei Sie die
https://www.eurodns.com/de/whois-suche/or.at-domain Regeln als Richtlinie
verwenden.
Bitte bestätigen Sie die domain.hu-Übergangsmeldung in einem neuen Bemerkung.
Das beschleunigt auch den Genehmigungsprozess, wenn Sie sie zum Zeitpunkt des
Genehmigungsantrags einreichen.