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Warum sind angemessene AGB/Kaufbedingungen für die Genehmigung der Akzeptanzstelle erforderlich?
Die Regulierungsbehörden für E-Handel schreiben in den meisten Ländern der Welt vor, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kaufbedingungen auf den Webseiten anagegeben werden müssen und schreiben auch ihre verbindlichen inhaltlichen Elemente vor. Außer den verbindlichen rechtlichen Elementen ist es für die Genehmigung der Akzeptanzstelle erforderlich, dass die Barion-Zahlungsart ebenfalls in den Bedingungen aufgeführt wird. Barion schenkt dem besondere Aufmerksamkeit, dass seine Partner den Rechtsvorschriften und dem Nutzererlebnis entsprechen, und zwar einerseits wegen des guten Rufes der Marke und andererseits zwecks der reibungslosen Zusammenarbeit.
Die mit den AGB verbundenen Anforderungen im Detail:
Die AGB/Kaufbedingungen und die Datenschutzrichtlinie sind auf der Webseite der Akzeptanzstelle erreichbar.
In den AGB/Kaufbedingungen ist der Händler, der den Online-Shop betreibt, aufgeführt.
Die AGB/Kaufbedingungen enthalten einen Teil über die Barion-Bankkartenzahlung.
Zum Beispiel: „Online-Bankkartenzahlungen werden über das Barion-System abgewickelt. Die Karteninformationen werden nicht an den Händler weitergegeben. Die Leistung anbietende Barion Payment Zrt. ist ein Institut unter Aufsicht der Ungarischen Nationalbank. Ihre Lizenznummer lautet: H-EN-I-1064/2013.“
Die ABG entsprechen den Bestimmungen der Rechtsvorschriften (empfohlene Information für ungarische Webseiten:http://mintawebaruhaz.fogyasztovedelem.kormany.hu/hu/informaciok/aszf).
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