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Wie kann man die Buchhaltung aus der Barion-Transaktionen machen?

Nach jedem Kauf muss die Akzeptanzstelle für ihre Kunden eine Rechnung ausstellen.

Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig vom Barion-System, weshalb sie in einem anderen System Ihrer Wahl erfolgen muss.

Die Verrechnung der aus der Nutzung von Barion resultierenden Gebühren ähnelt der Verrechnung von Bankgebühren. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sie beim Wert sonstiger Dienstleistungen aufzuführen. Für die Verrechnung kann der monatliche Kontoauszug von Barion als Beleg verwendet werden. Laut der ungarischen Steuer- und Zollbehörde muss ein E-Geld-Emittent über die erhobenen Gebühren keine separate Rechnung ausstellen.

Als weitere Hilfe haben wir die Rechnungslegungsvorschriften für die Nutzung von E-Geld in der Buchhaltungsinformation, die Sie nachstehend lesen können, für Sie zusammengefasst.

Buchhaltungsinformation:

Barion – Verbuchung der Nutzung von E-Geld

Das von der Barion Payment Zrt. emittierte elektronische Geld (E-Geld) ist gemäß der unter der Aufsicht der Nationalbank Ungarns liegenden MNB-Zulassung emittiertes E-Geld. Das bedeutet, dass es in den Ländern des EWR als akzeptiertes, offizielles Zahlungsmittel gilt, das gemäß den lokalen und internationalen Rechnungslegungsstandards als Zahlungsmittel der Unternehmen aufgeführt werden muss.

Für die Annahme von Barion und dessen korrekte Verbuchung ist Folgendes notwendig:

Eine (oder mehrere) Barion-Geldbörsen müssen im Menüpunkt „Organisationen“ registriert werden.

Die einzelnen Barion-Konto oder Währungen sollten unter einer separaten Hauptbuchnummer unter Einhaltung der für das Unternehmen gültigen Rechnungslegungsstandards erfasst und an den Kontenplan des Unternehmens angepasst werden.

Buchhaltungsunterlagen:

In deiner Barion-Konto sind die Umsatzanzeigen der einzelnen Monate im PDF-Format erreichbar, die wie ein Kontoauszug als Grundbeleg für die Buchhaltung dienen. Zur Erleichterung der Datenverarbeitung kann dieselbe Umsatzanzeige für einen beliebigen Zeitraum z. B. auch im ODF-, XLS- oder CVS-Format heruntergeladen werden. Die Gebühren für die Nutzung von Barion sind ähnlich den Bankgebühren zu verbuchen, die Gebühren werden auf den Kontoauszügen aufgeführt. Der ungarischen Steuer- und Zollbehörde zufolge muss der E-Geld-Emittent über die erhobenen Gebühren keine Rechnung ausstellen, da die Kontoauszüge diese Verpflichtung ersetzen und für die E-Geld-Emittierung keine Mehrwertsteuer berechnet wird. Diese Praxis ist auf dem Gebiet der gesamten EU gültig.

Annahme von Barion

Käufe, die mit Barion bezahlt werden, sind ähnlich wie Bargeldzahlungen zu verrechnen (z. B. Debit: E-Geld Bargeld – Kredit: Kunden).

Auf der Grundlage den obigen Informationen gelten für das Unternehmen auch die Belegs- und Rechnungsstellungspflicht gemäß den lokalen Rechtsvorschriften, als ob der Gegenwert des Kaufs beispielsweise mit Bargeld oder Bankkarte beglichen worden wäre.

Sofern das Unternehmen eine Rechnungsstellungssoftware verwendet, ist es je nach den vom Programm bereitgestellten Möglichkeiten empfehlenswert, den Zahlungsoptionen die Barion-Zahlung hinzuzufügen, um die spätere Buchhaltung zu vereinfachen. Wenn diese Möglichkeit im Rechnungsstellungsprogramm nicht besteht, empfehlen wir die Bargeld-Zahlungsoption auszuwählen und auf der Rechnung als Anmerkung aufzuführen, dass der Gegenwert der Rechnung im Barion-System beglichen wurde, um so die entsprechende Abgrenzung von anderen Zahlungsmitteln im Register zu ermöglichen.

Bei Bankkartenzahlung über Barion (sog. Gastzahlung) lädt der Käufer das Barion-Guthaben des Händlers mit Geld auf, sodass eine E-Geld-Transaktion durchgeführt wird. Aus diesem Grund ist es in diesem Fall ebenfalls empfehlenswert, Barion als Zahlungsart anzugeben und nicht Bankkartenzahlung, da der Geldbetrag nicht von einer Kartengesellschaft auf ein Bankkonto sondern auf das Barion-Konto eingezahlt wird.

Die Barion Payment Zrt. übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, Verluste, Kosten, die aus der fehlerhaften Buchhaltung des Barion-E-Geldes, sowie im Falle von mit Registrierkassen oder mit einer Software hergestellten Belegen, aus der Auswahl der falschen Zahlungsart resultieren.

Bitte beachten Sie, dass das oben aufgeführte ausschließlich Informationszwecken dient und nicht als vollumfängliche rechtliche und finanzielle Informationen oder fachliche Empfehlung anzusehen sind. Sofern Sie weitere Fragen zur Rechnungs-/Belegausstellung oder zur Buchhaltung von E-Geld haben, kontaktieren Sie bitte Experten mit Erfahrung in den Rechnungslegungsvorschriften Ihres Landes!