Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 06.12.2021
Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen
Barion Allgemeine Geschäftsbedingungen
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In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nachfolgende Begriffe folgende Bedeutung:
Aktivierung: Eine auf Vertragsschließung gerichtete Willenserklärung des Kunden, mit welcher er seine Absicht einen Vertrag abzuschließen über die durch den Aktivierungslink erreichbare elektronische Oberfläche bestätigt und somit einen Vertrag mit dem E-Geld-Herausgeber schließt.
Barion-Geldbörse: Auf der Webseite des E-Geld-Herausgebers, mit einer Mobilanwendung, beziehungsweise mit einer durch den E-Geld-Herausgeber einem Dritten zur Verfügung gestellten API erreichbare elektronische Dienstleistung, die den über ein Barion-Konto verfügenden Kunden Zugang zu dessen Barion-Konto gewährt und so insbesondere die Einleitung von Aufträgen, das Abrufen von Informationen, das Sperren des Barion-Kontos sowie die Inanspruchnahme von anderen Leistungen im Zusammenhang mit dem Barion-Konto ermöglicht. Diese Dienstleistung ist an jedem Tag des Jahres zwischen 0-24 Uhr erreichbar.
Barion-Konto / Barion-Guthaben: Eine in Barion dem jeweiligen Kunden zugewiesene elektronische Verzeichniseinheit, die der Speicherung und der Aufzeichnung des dem Kunden zur Verfügung stehenden E-Geldes dient und zwar in einer vom E-Geld-Herausgeber behandelten Währung. Das Barion-Konto stellt gemäß dem Gesetz über Geldverkehrsdienstleistungen kein Zahlungskonto dar.
Barion-API: Eine durch den E-Geld-Herausgeber dokumentierte Gesamtheit von jenen Dienstleistungen des Barion-Kontos, die auch von anderen Softwaretypen angewandt werden können.
Barion: Ein durch den E-Geld-Herausgeber erstelltes und betriebenes serverbasiertes E-Geldsystem sowie E-Geldleistungen des E-Geld-Herausgebers, die unter den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.
Barion-Mobilanwendung: Eine Mobilanwendung, die den Zugriff auf das Barion-Konto sowie die Nutzung der Dienstleistungen ermöglicht und auf Mobiltelefone heruntergeladen werden kann.
Gebühren: Alle Gebühren, Provisionen, Kosten, die der E-Geld-Herausgeber im Zusammenhang mit der Leistung oder der Erfüllung des Auftrages in Rechnung zu stellen berechtigt ist. Die Gebühren enthält die einen Bestandteil dieses Vertrages bildende Konditionsliste.
Annahmestelle: In der Barion-Geldbörse als solche errichtete Einheit, die nachfolgende Formen haben kann:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Annahmestellen: In Punkt 6 des Vertrages beschriebene Leistungen.
Fsztv. (ZDlG): Gesetz CCXXXV/2013 über einzelne Zahlungsdienstleister.
Verkäufer Ein Kunde, der im Rahmen organisierten Vertriebs Waren oder Leistungen an Käufer veräußert.
Elektronisches Geld/E-Geld: Im Sinne von § 6 Abs. (1) Punkt 16 des Gesetzes über Kreditinstitute und Finanzunternehmen: eine elektronisch gespeicherte – durch einen Anspruch gegenüber dem E-Geld-Herausgeber verkörperte – Summe, die gegen Übernahme von Geldmitteln zum Zwecke der Erfüllung von Zahlungsoperationen im Sinne des Gesetzes über die Geldverkehrsleistungen herausgegeben und neben dem E-Geld-Herausgeber auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen oder Wirtschaftsorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit akzeptiert wird. Das E-Geld ist ein Zahlungsmittel, das Bargeld ersetzt.
E-Geld-Besitzer: Ein Kunde, der über E-Geld verfügt.
E-Geld-Herausgabe: Auf Antrag des Kunden erstellt der Herausgeber gegen einen Gegenwert und dessen Entgegennahme durch den Herausgeber E-Geld und schreibt es auf dem Barion-Konto des Kunden gut.
E-Geld-Dienstleistung: Im Sinne von § 3 Abs. (1) e) des Gesetzes über Kreditinstitute und Finanzunternehmen erfolgende Herausgabe oder Rücktausch von elektronischem Geld sowie die Abwicklung von damit im Zusammenhang stehenden, mit E-Geld abgewickelten Zahlungen, die der Herausgeber dem Kunden auf Grundlage des Vertrages und dessen Bedingungen ermöglicht.
E-Geld-Transaktion: Eine zu Lasten des dem Kunden zur Verfügung stehenden E-Geldes durchgeführte und verrechnete Geldüberweisung und jede andere Zahlung mit E-Geld, einschließlich der Gebühren und Kosten der oben aufgezählten Finanzmaßnahmen.
Deckung: Das positive Guthaben, das für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist und über welches Kunden auf dem Barion-Konto frei verfügen können und mit dem Betrag des Auftrages sowie der damit im Zusammenhang zu erhebenden Gebühren übereinstimmt.
Benutzerkennung: Ein personengebundenes individuelles Identifizierungsmerkmal, welches zusammen mit dem Kennwort zur ausschließlichen und eindeutigen Identifizierung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde nimmt die Dienstleistung mit dem Kennwort und der Benutzerkennummer zusammen in Anspruch. Der E-Geld-Herausgeber akzeptiert gegenwärtig die E-Mail-Adresse als Benutzerkennung.
Aufladen: Die Zurverfügungstellung des E-Geld-Gegenwerts an den E-Geld-Herausgeber. Ist das Aufladen erfolgreich, wird gemäß Punkt 8 Geld herausgegeben.
Verbraucher: Eine juristische Person, die für Interessen außerhalb ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit und wirtschaftlichen Tätigkeit auftritt.
Dienste von Drittanbietern: Im Barion Smart Gateway stehen Zahlungs- oder andere Zahlungsunterstützungsdienste zur Verfügung, die von einem von der Emittentin unabhängigen Dritten erbracht werden.
KFG (Hpt.): Das Gesetz CCXXXVII/2013 über die Kreditinstitute und Finanzunternehmen.
Kennwort: Ein personengebundenes geheimes und anderen Personen nicht offenzulegendes Identifizierungsmerkmal, das zusammen mit der Benutzerkennung zur ausschließlichen und eindeutigen Identifizierung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde nimmt die E-Geld-Dienstleistung mit dem Kennwort und der Benutzerkennung zusammen in Anspruch. Das Kennwort kann nachträglich geändert werden.
E-Geld-Herausgeber: Die Barion Payment Zrt. (Sitz: H-1117 Budapest, Irinyi József utca 4-20. 2. emelet Gebäude I. 5. Etage 5.; zuständiges Firmengericht: Firmengericht des Gerichtshofes der Hauptstadt; Firmenregisternummer: 01-10-048552; Steuernummer: 25353192-2-43., Steuernummer mit Ländercode: HU25353192; Tätigkeitsgenehmigungskennziffer: H-EN-I-1064/2013, Identifizierungsnummer für E-Geld-Institute: 25353192), als E-Geld-Institut. Der Herausgeber ist für die Herausgabe von E-Geld, Barion-Kontoführung, die Durchführung von Finanzoperationen mit E-Geld und den Rücktausch von E-Geld als Finanzdienstleistung zuständig.
Händler: Ein Kunde, der über eine Annahmestelle verfügt, um
Konditionsliste: Informationsmaterial über den Gegenwert der vom E-Geld-Herausgeber angebotenen und von den Kunden genutzten Dienstleistungen, das insbesondere die Gebühren und die sonstigen Bedingungen enthält.
Vermittler: Ein Kunde, der gemäß der Verfügung des Veranstalters nach der Gutschrift des Gegenwerts eines Kaufs gemäß einer Rechtsgrundlage berechtigt ist, eine Gebühr für eine Unterstützung jeglicher Art des Verkaufsvorgangs geltend zu machen. En Vermittler kann ein Verkaufsagent sein, der den Verkauf unterstützt oder auch der Veranstalter selbst.
Vermittlungsgebühr: Die Gebühr, die der Verkäufer anhand der Verfügung des Veranstalters gemäß einer Rechtsgrundlage und für die Unterstützung des Verkaufs in irgendeiner Form an den Vermittler zahlt. Eine Vermittlungsgebühr kann auch der Veranstalter erhalten.
Auftrag: Eine durch den E-Geld-Herausgeber ermöglichte Verfügung des Kunden bezüglich des E-Geldes, so insbesondere die E-Geldtransaktion, die E-Geld-Aufladung, Herausgabe und Rücktausch..
Mikrounternehmen: Ein Mikrounternehmen im Sinne des GVDlG, das gegenwärtig ein Unternehmen ist, welches zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und im Geschäftsjahr vor dem Vertragsabschluss Jahreseinnahmen oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR oder den entsprechenden, nach dem offiziellen Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank am letzten Tag des Geschäftsjahres vor Vortragsabschluss berechneten Betrag in HUF verbuchen konnte.
Technische Dokumentation: Ein durch den E-Geld-Herausgeber auf dessen Webseite oder auf sonstige Weise publiziertes Dokument, das die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienstleistungen enthält.
E-Geld-Vertreiber: Gemäß § 3 Punkt 6a. Fsztv. (ZDlG): die Person, die das E-Geld im Namen des E-Geld-Herausgebers vertreibt und zurücktauscht.
Geldübermittlung: Ein Zahlungsauftrag, den der Kunde als zahlende Partei dem E-Geld-Herausgeber zwecks Übermittlung an den E-Geld-Empfänger sowie die Abwicklung dieses Auftrages erteilt.
Pft. (GVDlG): Gesetz 2009/LXXXV über die Geldverkehrsdienstleistungen.
Pmt. (GTfG): Gesetz 2017/LIII über die Verhinderung und Vorbeugung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus.
Organisierter Vertrieb: Durch den Veranstalter organisierter unmittelbar oder auf sonstige Weise ermöglichter Vertrieb.
Veranstalter: Ein Händler, der den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen für Käufer, Verkäufer und sonstige Dritte online organisiert, vermittelt oder auf andere Weise zugänglich macht (z.B.: Sharing Economy, Market Place, C2C-Zahlungen).
Vertrag: Ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem E-Geld-Herausgeber, das durch Ausfüllen und Einreichen des Registrierungsformulars seitens des Kunden und durch dessen Annahme und die darauf folgende Aktivierung seitens des E-Geldherausgebers zustande gekommen ist, und dessen Bedingungen das Registrierungsformular und/oder andere Dokumente sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Konditionsliste enthalten.
Vertragsverletzung: Ein Ereignis oder eine Maßgabe im Sinne des Vertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Gesetzes, mit deren Eintritt und/oder Verletzung der E-Geld-Herausgeber dazu berechtigt wird, den Vertrag zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden einzustellen.
Dienstleistung: E-Geld Dienstleistungen und andere Leistungen, die der E-Geld-Herausgeber dem Kunden auf Grundlage des Vertrages und dessen Bedingungen ermöglicht.
Dauerhafter Datenträger: Ein Gerät, das dem Kunden die dauerhafte Speicherung von an ihn adressierten Daten für die Dauer ihres Zweckes mit der Option ermöglicht, die in Form und Inhalt unveränderte Version der Daten widerzugeben. Der E-Geld-Herausgeber betrachtet insbesondere folgende Informationsarten als unmittelbare Mitteilungen über dauerhafte Datenträger:
Telefonischer Kundendienst: Der Kundendienst des E-Geld-Herausgebers, über den der Kunde das Barion-Konto sperren oder Kundenbeschwerden einreichen sowie andere, von Zeit zu Zeit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Dienstleistungen des E-Geld-Herausgebers beanspruchen kann. Die Telefonate des Kunden mit dem E-Geld-Herausgeber über den telefonischen Kundendienst werden aufgezeichnet.
Fernkommunikationsmittel: Jedes Gerät, das geeignet ist, bei Abwesenheit der Parteien – im Interesse des Vertragsschlusses – vertragliche Erklärungen abzugeben. So ein Mittel ist insbesondere die Webseite des E-Geld-Herausgebers.
Kunde: Einerseits Privatpersonen oder Organisationen, die mit dem E-Geld-Herausgeber zu kontrahieren beabsichtigen oder bereits einen Vertrag mit diesem abgeschlossen haben, andererseits Privatpersonen oder Organisationen, die das Aufladen eines Barion-Kontos veranlassen, einschließlich jener Käufer, die über die Barion-Payment-Gateway-Dienstleistung mit Bankkarte zahlen. Der Kunde kann folgendes sein:
Käufer: Ein Kunde, der gegenüber dem Händler oder Verkäufer den Gegenwert von Dienstleistungen oder Waren oder den Betrag von Spenden über eine Annahmestelle zu Lasten seines Barion-Kontos oder durch Aufladen mit der Bankkarte bezahlt.
Rücktausch: Auf Antrag des E-Geld besitzenden Kunden ein Rücktausch des E-Geldes seitens des Herausgebers sowie die Entrichtung des Gegenwerts an den Kunden entsprechend seiner Anweisungen.
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die allgemeinen Bedingungen der Geschäfte, die zwischen dem E-Geld-Herausgeber und dem Kunden zustande kommen, die sowohl für den Kunden als auch für den Herausgeber auch ohne gesonderte Vereinbarung verbindlich sind, sofern der Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes festlegt. Der E-Geld-Herausgeber bietet Personen unter 16 Jahren keine Dienstleistungen an und schließt mit diesen auch keine Verträge.
2.2 Für die Inhalte der Geschäfte zwischen dem Herausgeber und dem Kunden sind in erster Linie der Vertrag und für darin nicht geregelte Fragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Konditionsliste sowie die Bestimmungen der geltenden ungarischen Vorschriften – so insbesondere die des BGB, KFG, ZdlG, GVG, beziehungsweise anderer gültiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Herausgabe von E-Geld und damit verbundenen Dienstleistungen – maßgeblich. Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag abweichende Maßgaben enthalten, sind die des Vertrages ausschlaggebend.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch ohne gesonderte Vereinbarung auf den E-Geld-Herausgeber und den Kunden anzuwenden. Die Parteien können jedoch in den einzelnen Verträgen oder Aufträgen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einvernehmlich und in Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften abweichen. In diesen Fällen sind diese abweichenden Maßgaben gegenüber denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.
Im Falle der Registrierung und Einrichtung einer Barion-Geldbörse:
3.1. Der Kunde leitet den Vertragsabschluss mit dem E-Geld-Herausgeber durch Ausfüllen des auf dessen Webseite erreichbaren Registrierungsformulars und mit der Zusendung des Bogens an den Herausgeber auf elektronischem Wege ein. Die Zusendung des Registrierungsformulars an den Herausgeber stellt nicht die auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung des Kunden dar, sondern leitet lediglich den Prozesses der Vertragsschließung ein. Den Prozess des Vertragsabschlusses kann der Kunde ohne Rechtsfolgen jederzeit abbrechen.
Mit Zusendung des Registrierungsformulars an den Herausgeber bittet der Kunde explizit um und unterstützt somit der Vertragsabschluss durch ein Fernkommunikationsmittel über die Webseite des Herausgebers.
3.2. Der Herausgeber prüft die vom Kunden elektronisch zugesandte Vertragsabschlussinitiative. Der Herausgeber entscheidet über die Annahme der Vertragsabschlussinitiative in eigener Zuständigkeit und auf Grundlage der von ihm festgelegten Kriterien.
3.3. Im Falle der Annahme der Vertragsabschlussinitiative des Kunden sendet der Herausgeber diesem einen Aktivierungslink mit einer individuellen Kennnummer an die vom Kunden im Registrierungsformular angegebenen E-Mail-Adresse zu.
3.4. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zu Stande, wenn der Kunde seine Absicht zum Vertragsabschluss über die durch den Aktivierungslink erreichbare elektronische Oberfläche bestätigt und somit einen Vertrag abschließt. Diese Aktivierung seitens des Kunden ist als eine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung anzusehen.
3.5. Ein Vertrag und ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien kommt nicht zu Stande, sofern der Kunde seine Absicht zum Vertragsabschluss über die durch den Aktivierungslink erreichbare elektronische Oberfläche nicht bestätigt. Der Herausgeber ist an sein Vertragsabschlussangebot für den Zeitraum gebunden, der in der E-Mail angegeben ist, mit welcher der Aktivierungslink zugesendet wurde. Nach ergebnislosem Verstreichen des Zeitraums der Gebundenheit dieses Vertragsabschlussangebots löscht der Herausgeber die durch den Kunden im Registrierungsbogen angegebenen Daten unwiderruflich.
3.6. Zeitgleich mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eröffnet der Herausgeber das Barion-Konto des Kunden in der vom Kunden angegebenen Währung sowie seine Barion-Geldbörse. Sofern der Kunde in einer weiteren Währung ein Barion-Konto eröffnen möchte, kann er dies über seine Barion-Geldbörse bei dem Herausgeber beantragen.
3.7. Der Herausgeber erfüllt seine durch die einschlägigen Rechtsvorschriften angeordnete Informationspflicht im Vorfeld des Vertragsabschlusses – nach Wahl des Herausgebers – in Papierform oder durch einen dauerhaften Datenträger.
3.8. Sofern nicht anderweitig festgelegt ist, schließen die Parteien den Vertrag auf unbestimmte Zeit.
3.9. Der Herausgeber führt bei Vertragsabschluss mit dem Kunden auf Grundlage der vom Kunden im Registrierungsbogen angegebenen Daten in jedem Fall eine Überprüfung des Kunden gemäß Punkt 18 durch.
Im Falle von Bankkartenkäufen ohne Registrierung:
3.10 Sofern der Käufer bei einem Händler mit einer Bankkarte einkauft, der die Annahme der Bankkarte über die Dienstleistung Barion Smart Gateway abwickelt, führt dieser Käufer im Sinne von Punkt 8.7 dieses Vertrags eine Aufladung mit Bankkarte durch. In diesem Fall beantragt der die Aufladung mittels Bankkarte durchführende Kunde durch die Einleitung der Bankkartenzahlung und die Angabe seiner E-Mail-Adresse sowie die Annahme des hiesigen Vertrages auf elektronischem Wege bei dem Herausgeber einen Vertragsabschluss im Interesse der Durchführung der betroffenen Aufladung.
3.11. Nach Annahme der Vertragsabschlussinitiative des Kunden erfüllt der Herausgeber die Aufladung mittels Bankkarte und unterrichtet den Kunden über deren Resultat per E-Mail. In diesem Fall registriert sich der Kunde nicht und es wird keine Barion-Geldbörse für ihn eröffnet und der Vertrag kommt ausschließlich für die Aufladung mit Bankkarte sowie für die Durchführung der nachfolgenden E-Geld-Transaktionen gemäß Punkt 10 im Interesse der Abwicklung der Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Händler zustande: Reservierung, wiederholte Zahlung, Sharing Economy Extras.
3.12. Der Herausgeber setzt den Kunden hiermit darüber in Kenntnis, dass der Händler zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses im Sinne der Punkte 3.10.-3.11. sowie zur Erfüllung des Vertrages seitens des Herausgebers und im Interesse der Umsetzung der in der Datenschutzerklärung festgelegten sonstigen Ziele Daten bezüglich des Käufers und des Einkaufs gemäß den Bestimmungen des auf der Webseite des Herausgebers veröffentlichten Datenschutzerklärung übergibt.
3.13. Für die Beurteilung von Chargeback-Ansprüchen, die im Zusammenhang mit Aufladungen mittels Bankkarte entstehen, sind die Regelungen von Punkt 8.14 maßgebend.
3.14. Im Zusammenhang mit Aufladungen mittels Bankkarte sowie E-Geld-Transaktionen gemäß Punkt 3.11 verwahrt der Herausgeber die zur Verfügung stehenden Daten, damit er diese im Falle einer künftigen Registrierung des Kunden im Sinne dieses Vertrages dem so entstehenden Barion-Konto und der Geldbörse zuführen kann und so die E-Geld-Transaktionen und Aufladungen, die vor Entstehung des Konto und der Geldbörse durchgeführt wurden, dem Kunden in der Dokumentation des Kontos und der Geldbörse anzeigen kann. Zweck dieser praktischen Dienstleistung ist es, dem Kunden eine bessere Transparenz bezüglich der von ihm durchgeführten früheren Aufladungen mittels Bankkarte und E-Geld Transaktionen gemäß Punkt 3.11 zu bieten sowie die Zurückverfolgung dieser Transaktionen zu vereinfachen. Der Kunde ist berechtigt, gegen diese Datenbehandlung gemäß den Vorgaben des auf der Webseite des Herausgebers veröffentlichten Datenschutzerklärung einen Widerspruch einzulegen.
3.15. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages sind hinsichtlich der in Punkt 3.11 aufgezählten Aufladungen mittels Bankkarte und E-Geld-Transaktionen sinngemäß in Bezug auf den Kunden anzuwenden.
3.16. Dienste von Drittanbietern:
Dienste von Drittanbietern: 8.7. kann unabhängig von der Herausgeberin über die neuen im Barion Smart Gateway verfügbaren Drittanbieter-Zahlungsdienste erfolgen. Die vom Dritten erbrachten Zahlungsdienste werden vom Dritten gemäß seinen eigenen Bedingungen erbracht und sind nicht Bestandteil der von der Herausgeberin erbrachten Dienste.. Die aktuelle Leistungsliste des Drittanbieters und den Link zu den vom Drittanbieter geforderten AGB finden Sie hier: https://www.barion.com/de/legal-information/
Durch die Auswahl des im Barion Smart Gateway verfügbaren Zahlungsdienstes des Drittanbieters als Zahlungsmethode und die Nutzung des Dienstes bestätigt und erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er die vertraglichen und sonstigen Bedingungen des Dienstes des Drittanbieters gelesen und akzeptiert hat.
Die Herausgeberin ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Käufer und dem Dritten. Die Herausgeberin haftet nicht für Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsgeschäft zwischen dem Käufer und einem Dritten über die von einem Dritten erbrachten Leistungen nach dieser Punkt. Der Käufer kann den diesbezüglichen Einwand, die Reklamation oder den Anspruch direkt gegenüber dem Dritten geltend machen.
Zahlung ohne Anmeldung, im Falle einer Banküberweisung:
3.17. Wenn der Käufer bei einem solchen Händler die Waren per Überweisung kauft, der die Überweisung über den Barion Smart Gateway-Dienst akzeptiert, muss dieser Käufer den Abschnitt 8.7. dieser Vereinbarung im Interesse des Händlers einhalten.In diesem Falle überweist der Käufer die Summe und akzeptiert den Vertrag, und verlangt auf elektronischem Weg das Vertragschliessen von der Herausgeberin (Barion), um die Aufladung ermöglichen zu können.
3.18. Nach der Annahme der Vertragsinitiative des Kunden führt die Herausgeberin die Überweisungsaufladung durch und informiert den Kunden per E-Mail über das Ergebnis. In diesem Falle registriert sich der Kunde nicht im Rahmen des Vertrages, und es wird für den Kunnden kein Barions Wallet erstellt, und der Vertrag wird ausschließlich zum Zweck der Ausführung der Überweisung zustande kommen.
3.19. Die Herausgeberin (Barion) informiert den Kunden darüber, dass sie dem Händler die betreffenden Daten zur Vorbereitung des Vertragsschlusses, gemäss Artikel 3.17-3.18. übergibt, weiterhin werden die Daten zum Kauf und Kauf gemäß den Bestimmungen der auf der Website der Emittentin veröffentlichten Datenverwaltungsinformationen genannten Zwecken und zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt.
3.20. 3.18. Im Zusammenhang mit der Übertragung des Barion-Kontos und -Wallets hält die Herausgeberin die Daten bereit, um sie im Falle einer zukünftigen Registrierung des Barion-Kontos und -Wallets in der Barion-Wallet mit dem resultierenden Barion-Konto und -Wallet zu verknüpfen. Zeigen Sie dem Kunden den Barion-Kontoverlauf an. Zweck dieses Komfortdienstes ist es, die zuvor vom Kunden getätigten Überweisungen für den Kunden transparent zu machen und deren Nachverfolgung zu erleichtern. Der Kunde ist berechtigt, der Datenverarbeitung nach dieser Ziffer gemäß den Bestimmungen der auf der Website der Herausgeberin veröffentlichten Datenschutzerklärung zu widersprechen.
3.21. Die anderen Vertragsbestimmungen sind in Artikel 3.18. aufgeführt. gilt für den Kunden entsprechend in Bezug auf die unter Punkt aufgeführte Überweisungsaufladung.
3.22. Dienste von Drittanbietern
Die Aufladung per Kreditkarte gemäß Punkt 8.7. kann unabhängig von der Herausgeberin über die neuen im Barion Smart Gateway verfügbaren Drittanbieter-Zahlungsdienste erfolgen.. Die vom Dritten erbrachten Zahlungsdienste werden vom Dritten gemäß seinen eigenen Bedingungen erbracht und sind nicht Bestandteil der von der Herausgeberin erbrachten Dienste.
Die aktuelle Leistungsliste des Drittanbieters und den Link zu den vom Drittanbieter geforderten AGB finden Sie hier: https://www.barion.com/de/legal-information/
Durch die Auswahl des im Barion Smart Gateway verfügbaren Zahlungsdienstes des Drittanbieters als Zahlungsmethode und die Nutzung des Dienstes bestätigt und erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er die vertraglichen und sonstigen Bedingungen des Dienstes des Drittanbieters gelesen und akzeptiert hat.
Die Herausgeberin ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Käufer und dem Dritten.. Die Herausgeberin ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Käufer und dem Dritten.. Der Käufer kann den diesbezüglichen Einwand, die Reklamation oder den Anspruch direkt gegenüber dem Dritten geltend machen.
4.1 Allgemeine Bestimmungen
4.1.1 Nach dem Vertragsabschluss gibt der Herausgeber auf Anfrage des Kunden E-Geld heraus. Das vom Herausgeber herausgegebene E-Geld ist serverbasiertes Online-Geld, das nicht auf dem Endgerät des Kunden sondern auf dem Server des Herausgebers dokumentiert wird. Die Erfüllung der Zahlungsanweisungen erfolgt auf dem Server.
4.1.2. Das Barion-Konto ist ein im Barion-System dem jeweiligen Kunden zugewiesenes elektronisches Verzeichnis, das der Speicherung und Aufzeichnung des dem Kunden zur Verfügung stehenden E-Geldes auf dem hochgradig sicheren Server des Herausgebers dient.
4.1.3. Der Herausgeber führt das Barion-Konto in ungarischen Forint und in anderen von ihm angegebenen Währungen. Die anwendbaren Währungen enthält die jeweils gültige Konditionsliste. Einer Benutzerkennung kann in einer gegebenen Währung nur ein aktives, nicht aufgelöstes Barion-Konto zugewiesen werden.
4.1.4. Das Barion-Konto erreicht der Kunde über die Barion-Geldbörse. Über das E-Geld in seinem Barion-Konto kann der Kunde durch Angabe seiner Benutzerkennung zusammen mit seinem Kennwort verfügen. Bis zur Deckung seines freien Guthabens kann der Kunde zu Lasten seines E-Geldes Überweisungsaufträge geben und den teilweise oder gänzlichen Rücktausch des E-Geldes veranlassen.
4.1.5. Das E-Geld auf dem Barion-Konto erzeugt der Herausgeber im Verlauf der Herausgabe, wenn der Kunde das Aufladen des Barion-Kontos erfolgreich abschließt. Der Herausgeber gibt das E-Geld stets in der Währung der Aufladung heraus, das heißt, in jener Währung, in welcher der Gegenwert des E-Geldes auf dem Bankkonto des Herausgebers gutgeschrieben wurde. Das Barion-Konto kann unbegrenzt neu aufgeladen werden.
4.1.6. Der Herausgeber zahlt auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften keine Zinsen auf das E-Geld.
4.1.7. Den Leitfaden für die Inanspruchnahme und die Nutzung von Barion, d. h. des Barion-Kontos, der Annahmestelle und der übrigen Dienstleistungen, erreicht der Kunde auf der Webseite des Herausgebers sowie der Oberfläche der Barion-Geldbörse.
4.2 Besondere Vorschriften für in Fremdwährungen geführte Barion-Konten
4.2.1 Der Herausgeber führt Transaktionen nur zwischen Barion-Konten derselben Währung durch, er ist berechtigt, E-Geld-Transaktionen zwischen Barion-Konten abweichender Währungen abzulehnen.
4.2.2 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu und bittet den Herausgeber mit diesem Vertrag ausdrücklich darum, dass der Herausgeber für ihn, sofern der Kunde in einer E-Geld-Transaktion, deren Währung vor der Währung seines Barion-Kontos abweicht, als Zahlungsempfänger angegeben wird, ein Barion-Konto in der Währung der E-Geld-Transaktion eröffnet.
4.2.3 Sofern der Begünstigte der E-Geld-Transaktion auf Grundlage der im Zahlungsauftrag angegeben Benutzerkennung ein Kunde des Herausgebers ist, jedoch kein Barion-Konto in der Währung der E-Geld-Transaktion führt, eröffnet der Herausgeber dem Kunden unter Berücksichtigung der Punkte 4.2.1 und 4.2.2 ein Barion-Konto in der Währung der E-Geld-Transaktion für deren Erfüllung und schreibt den Betrag der E-Geld-Transaktion auf diesem Konto gut.
4.2.4 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu und bittet den Herausgeber mit diesem Vertrag ausdrücklich darum, dass der Herausgeber für ihn im Falle von Aufladungen, bei denen sein Barion-Konto angegeben wurde, er jedoch kein Barion-Konto in der entsprechenden Währung führt, ein Barion-Konto in der Währung der Aufladung eröffnet und das Geld auf dem auf diese Weise eröffneten Barion-Konto gutschreibt. Dieser Punkt bezieht sich nicht auf Aufladungen im Sinne von Punkt 6.2.2. e). Die Annahmestelle ist verpflichtet, die Eröffnung des Barion-Kontos in der entsprechenden Währung selbst zu veranlassen.
4.2.5 Die im Zusammenhang mit abweichenden Währungen geführten Barion-Konten angebotenen Dienstleistungen können von einander abweichen.
5.1. Die Barion-Geldbörse kann bei Vorhandensein der nachfolgenden technischen Voraussetzungen in Anspruch genommen, benutzt werden:
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorhandensein der für die Nutzung der Barion-Geldbörse erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie deren angemessene Einstellung – einschließlich der Instandhaltung der Hardware, des Virenschutzes der darauf laufenden Programme sowie der Speicherung und der Sicherheit der Daten auf dem Gerät des Kunden – auf eigene Kosten sicherzustellen. Sämtliche anfallenden Internetkosten werden vom Kunden getragen. Der Kunde trägt ebenfalls die Kosten für die Herstellung der für die Nutzung der Barion-Geldbörse erforderlichen elektronischen Verbindung.
5.3. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen zu ändern, sofern dies aufgrund der zwischenzeitlichen technischen Entwicklung oder im Interesse der Sicherheit der Dienstleistung nach Einschätzung des Herausgebers erforderlich ist. Die veränderten technischen Voraussetzungen muss der Kunde auf eigene Kosten sicherstellen. Sofern der Kunde es versäumt, dieser Verpflichtung nachzukommen, haftet der Herausgeber nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten hierdurch entstehen.
5.4. Der Herausgeber ist berechtigt, vor Benutzung der Barion-Geldbörse zu überprüfen, ob der Browser des Kunden den obigen technischen Voraussetzungen entspricht. Die Überprüfung des Browsers steht mit dem Gerät und nicht mit der Benutzerkennung in Verbindung.
5.5. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die für die Nutzung der Barion-Geldbörse erforderlichen Geräte nicht bestimmungsgemäß benutzt oder die Barion-Geldbörse und die Dienstleistungen nicht über barion.com oder die Barion-Mobilanwendung sondern über die Zwischenschaltung oder ergänzende Unterstützung einer anderen Seite oder Mobilanwendung (Software) erreicht (bis auf die vom Herausgeber genehmigten Anwendungen, welche die Barion-API benutzen) oder der Kunde die hinreichend sichere Umgebung, in der er die Barion-Geldbörse oder die Dienstleistungen benutzt, nicht mit erforderlicher Sorgfalt auswählt. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Vireninfizierung des IT-Systems des Kunden resultieren.
5.6. Der Kunde ist berechtigt, sich über verschiedene Kanäle (etwa Internet, Mobilanwendung oder andere elektronische Wege und Mittel) in die Barion-Geldbörse anzumelden. Loggt sich der Kunde über abweichende Kanäle ein, können die über die Barion-Geldbörse erreichbaren Dienstleistungen voneinander abweichen.
5.7. Der Kunde ist nur durch Angabe der Benutzerkennung und des Kennwortes berechtigt, sich in die Barion-Geldbörse einzuloggen und die in der Barion-Geldbörse erreichbaren Dienstleistungen zu nutzen.
Über die Barion Mobilanwendung ist der Kunde berechtigt – nach erfolgter geheimer Speicherung der Benutzerkennung und des Kennwortes in der Mobilanwendung –, sich ohne
in die Mobilanwendung und so auch in die Barion-Geldbörse einzuloggen. Der Fingerabdruckschutz kann angewandt werden, wenn das Gerät des Kunden dies ermöglicht. Den Fingerabdruckschutz erledigt das Betriebssystem des Geräts, sodass der Fingerabdruck nicht an den Herausgeber übermittelt wird und er diesen nicht behandelt oder speichert.
In diesem Fall geschieht loggt sich der Kunde weiterhin nur bei gleichzeitiger Angabe der Benutzerkennung und des Kennwortes in die Barion-Geldbörse ein, der Kunde muss diese nach erfolgter Speicherung in der Mobilanwendung allerdings nicht wiederholt angeben.
Die hiermit im Zusammenhang stehenden detaillierten Regeln enthält Punkt 12 des Vertrags.
5.8. Der Herausgeber kann dem Kunden über die Barion-Geldbörse Nachrichten und Benachrichtigungen senden.
5.9. Über die Barion-Geldbörse erreichbare Dienstleistungen:
5.10. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die über die Barion-Geldbörse erreichbaren Leistungen zu ändern, auch abweichende Aufträge und Dienstleistungen anzubieten oder die Erreichbarkeit von einzelnen Aufträgen und Dienstleistungen einzustellen. Der Herausgeber ist insbesondere berechtigt, die Dienstleistungen zu verändern oder diese zu suspendieren, wenn dies aufgrund der mit diesen verbundenen Risiken oder der Änderung der Rechtslage erforderlich ist.
6.1. Allgemeine Bestimmungen
6.1.1. Ein über eine Barion-Geldbörse verfügende Kunde kann in der Barion-Geldbörse – entsprechend seiner eigenen Tätigkeit – je Internetverkaufsstelle und/oder physischer Verkaufsstelle die Einrichtung einer Annahmestelle in seiner Barion-Geldbörse einleiten. Als Händler sind nur Kunden anzusehen, die über eine Annahmestelle verfügen.
6.1.2. Der Herausgeber bietet dem Händler über die Annahmestelle die in diesem Punkt beschriebenen Annahmestellendienstleistungen an. Die Annahmestellendienstleistungen sind an jedem Tag des Jahres zwischen 0-24 Uhr erreichbar.
6.1.3. Die Annahmestellendienstleistungen können bei Vorhandensein der nachfolgenden technischen Voraussetzungen in Anspruch genommen, benutzt werden:
6.1.4. Der Händler ist verpflichtet, das Vorhandensein der für die Nutzung der Annahmestellendienstleistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie deren angemessene Einstellung – einschließlich der Instandhaltung der Hardware, des Virenschutzes der darauf laufenden Programme, der Speicherung und der Sicherheit der Daten auf dem PC des Händlers sowie der Implementierung gemäß Punkt 6.1.3.c) Punkt 6.1.3.c) – auf eigene Kosten sicherzustellen. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der fehlerhaften oder unvollständigen Implementierung gemäß Punkt 6.1.3.c) resultieren. Sämtliche anfallenden Internetkosten werden vom Händler getragen. Der Händler trägt auch die Kosten der Herstellung der für die Nutzung der Annahmestellendienstleistungen erforderlichen elektronischen Verbindung
6.1.5. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen zu ändern, sofern dies aufgrund der zwischenzeitlichen technischen Entwicklung oder im Interesse der Sicherheit der Dienstleistung nach Einschätzung des Herausgebers erforderlich ist. Die veränderten technischen Voraussetzungen muss der Händler auf eigene Kosten sicherstellen. Sofern der Händler es versäumt, dieser Verpflichtung nachzukommen, haftet der Herausgeber nicht für Schäden, die dem Händler oder Dritten hierdurch entstehen.
6.1.6. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Händler die für die Nutzung der Annahmestellendienstleistungen erforderlichen Geräte nicht bestimmungsgemäß benutzt oder die hinreichend sichere Umgebung, in der er die Annahmestellendienstleistungen benutzt, nicht mit erforderlicher Sorgfalt auswählt. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Vireninfizierung des IT-Systems des Händlers resultieren.
6.1.7. Die Erstellung der Annahmestelle sowie die Annahmestellendienstleistungen und deren einzelne Zahlungsmethoden sind für den Kunden nur nach seiner Bewertung und Genehmigung durch den Herausgeber erreichbar und zwar zu den Bedingungen, di in der Genehmigung festgelegt sind.
6.1.8. Der Kunde kann die Erstellung der Annahmestelle und die Annahmestelledienstleistungen über seine Barion-Geldbörse, durch Ausfüllen des dort auffindbaren Antragsformulars sowie durch Annahme der einschlägigen Bedingungen und durch elektronische Zusendung an den Herausgeber beantragen. Der Herausgeber prüft den Antrag des Kunden auf Einrichtung einer Annahmestelle und Inanspruchnahme von Annahmestellendienstleistungen und ist berechtigt, im Rahmen dieser Prüfung weitere Daten und Dokumente vom Händler anzufordern. Der Herausgeber entscheidet in eigener Zuständigkeit nach Bewertung des Kunden auf Grundlage dieser Bewertung sowie der vom Herausgeber festgelegten Bedingungen über den Antrag auf Einrichtung einer Annahmestelle und Inanspruchnahme von Annahmestellendienstleistungen, über Änderungen, die der Kunde später vornimmt und deren Genehmigung sowie über die Bedingungen bezüglich der Erbringung von Annahmestellendienstleistungen.
Der Herausgeber ist berechtigt, auf Grundlage des Ergebnisses der Kundenbewertung längere Fristen für Rücktauschaufträge festzulegen und weitere solche Vertragsbedingungen als Sicherheit festzulegen, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die Einrichtung der Annahmestelle und der Erbringung der Annahmestellenleistungen ist, so insbesondere das Zurückbehalten des vollständigen Guthabens oder eines Teiles davon auf dem Barion-Konto, das Vorschreiben eines Sicherungsvertrages oder einer Bürgschaft oder andere finanzielle Sicherungen.
6.1.9. Der Herausgeber informiert den Kunden über die Annahme oder die Ablehnung seines Antrags auf Einrichtung einer Annahmestelle und Erbringung von Annahmestellenleistungen per E-Mail und über die Barion-Geldbörse des Kunden. Im Falle der Genehmigung des Antrags unterrichtet er ihn gleichzeitig über die vertraglichen Sicherheitsbedingungen im Sinne von Punkt 6.1.8., sofern der Herausgeber das Erfüllen solcher Bedingungen vorschreibt.
Sofern der Herausgeber den Antrag genehmigt, jedoch keine vertraglichen Sicherheitsbedingungen im Sinne von Punkt 6.1.8. vorschreibt, kommt der Vertrag über die Annahmestelle und die Annahmestellendienstleistungen zwischen den Parteien mit der Genehmigung zustande und der Herausgeber erbringt dem Kunden die Annahmestellendienstleistungen nach erfolgter Genehmigung.
Sofern der Herausgeber den Antrag genehmigt und vertragliche Sicherheitsbedingungen im Sinne von Punkt 6.1.8. vorschreibt und der Kunde diese nicht erfüllt oder akzeptiert, kommt der Vertrag über die Annahmestelle und die Annahmestellendienstleistungen zwischen den Parteien nicht zustande und der Herausgeber erbringt dem Kunden keine solchen Annahmestellendienstleistungen. Akzeptiert der Kunde die in der Genehmigung enthaltenen vertraglichen Sicherheitsbedingungen, schließen die Parteien eine diesen entsprechende gesonderte Vereinbarung und der Herausgeber erbringt dem Händler die Annahmestellendienstleistungen nach Abschluss dieser Sondervereinbarung und nach dem Erfüllen der letzten Bedingung.
6.1.10. Der Herausgeber ist berechtigt, die Vertragsbedingungen des Händlers zu überprüfen und die Anwendung der für die rechtmäßige Benutzung der Annahmestellendienstleistungen erforderlichen Vertragsbedingungen, so etwa die entsprechende Zustimmung der involvierten Parteien der einzelnen Zahlungsmethoden zur Zahlung vorzuschreiben. Zur Änderung dieser Vertragsbedingungen ist der Händler ausschließlich nach vorheriger Informierung und Zustimmung des Herausgebers berechtigt. Bestehen die obigen Umstände nicht, ist der Herausgeber berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen zu suspendieren und im Sinne von Punkt 6.1.23 von seinen Rechten Gebrauch zu machen.
6.1.11. Der Herausgeber ist des Weiteren berechtigt, die Bewertung des Händlers im Sinne von Punkt 6.1.8. auch nach Erbringung der Annahmestellendienstleistungen durchzuführen und die Einhaltung der durch ihn festgelegten Bedingungen durch den Händler zu überprüfen und zu diesem Zweck Auskunft vom Händler einzuholen. Der Händler ist im Rahmen dessen verpflichtet, mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten. Sofern als Ergebnis der obigen Maßnahme festgestellt wird, dass die Bewertung des Händlers nicht angemessen ist, oder dass der Händler die durch den Herausgeber festgelegten Bedingungen nicht einhält, ist der Herausgeber berechtigt, sein Recht gemäß Punkt 6.1.23 auszuüben.
Der Herausgeber ist berechtigt, die Kundenbewertung während der Vertragslaufzeit gemäß 6.1.8 jederzeit zu überprüfen und zu ändern. Sofern sich im Rahmen dessen die Bewertung des Kunden nach Einschätzung des Herausgebers nachteilig verändert hat, ist der Herausgeber berechtigt, die Vertragsbedingungen mit Sicherheitsfunktion gemäß Punkt 6.1.8. zu ändern und die weitere Erbringung von Annahmestellendienstleistungen an die Erfüllung zusätzlicher Vertragsbedingungen mit Sicherheitsfunktion durch den Händler zu binden. Sofern der Händler diese veränderten Vertragsbedingungen mit Sicherheitsfunktion nicht erfüllt oder diese ablehnt, ist der Herausgeber berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder zur Sicherung der gemäß Punkt 8.14 laufenden Chargeback-Ansprüche sowie der zu erwartenden künftigen Chargeback-Ansprüche den Betrag aus dem E-Geld-Guthaben auf dem Barion-Konto des Kunden zurückzubehalten, der durch Aufladung mittels Bankkarte an den Händler herausgegeben wurde, und zwar für den Zeitraum, in dem die Einreichung von Chargeback-Ansprüchen möglich ist.
6.1.12. Der Herausgeber ist berechtigt, bei dem Händler einen „Probekauf“ vorzunehmen und die Tätigkeit des Händlers, die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Annahmestellendienstleistungen sowie die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen. Im Falle des Probekaufs ist der Herausgeber berechtigt, dem Händler die gekaufte Ware oder Leistung zurückzugeben und der Händler ist verpflichtet, diese zurückzunehmen und dem Herausgeber den gezahlten Betrag zurückzuerstatten, sofern der Herausgeber dem Händler den Probekauf 60 Minuten nach erfolgter Transaktion meldet.
6.1.13. Der Händler ist in seiner Eigenschaft als Veranstalter verpflichtet, im Falle der Nutzung der Annahmestellendienstleistungen sowie der darin enthaltenen einzelnen Zahlungsmethoden mit der größtmöglichen Sorgfalt vorzugehen und dem Herausgeber gegenüber wahrheitsgemäße und rechtmäßige Daten anzugeben sowie bezüglich der Zahlung zu genehmigen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bezug auf den Betrag, die zahlende Partei, den Zahlungsempfänger und die Erfüllungsfrist.
6.1.14. Für das Testen der Implementierung im Sinne von 6.1.3.c) gewährt der Herausgeber gemäß der Technischen Dokumentation für Annahmestellendienstleistungen entsprechende Möglichkeiten. Der Händler ist verpflichtet, für das Testen der Annahmestellendienstleistungen Sorge zu tragen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der unvollständigen oder fehlerhaften Abwicklung des Testes resultieren.
6.1.15. Im Falle der Nutzung der Annahmestellendienstleistungen ist der Händler verpflichtet, die in der Technischen Dokumentation der Annahmestellendienstleistungen sowie dem Informationsblatt von Barion enthaltenen Informationen sowie Informationen über den Herausgeber und Barion (etwa optische Erkennungsmerkmale, Banner) auf der Internetoberfläche der Annahmestelle kostenlos zu vermerken. Eine Abweichung hiervon ist ausschließlich mit vorheriger Genehmigung des Herausgebers möglich. Der Herausgeber ist berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtung jederzeit zu prüfen.
6.1.16. Der Herausgeber ist berechtigt, den Händler als Annahmestelle von Barion-Zahlungen in seinem Marketingmaterial (insbesondere, aber nicht ausschließlich auf der Barion-Homepage, Flyern, in Präsentationen, Preisangeboten, Ausschreibungen) und anderen Materialien (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Katalog der Barion Web- und Mobilanwendungen) mit Anzeige des Namens, des Logos, des im Barion-System hochgeladenen Profilfotos, der Website-URL, Produktkategorie und kurzer Beschreibung zu vermerken.
6.1.17. Der Herausgeber ist berechtigt jederzeit zu kontrollieren, ob die vom Händler an den Herausgeber übermittelten Daten mit den tatsächlichen Daten des Händlers und der Annahmestelle übereinstimmen. Der Herausgeber ist ferner berechtigt, den über die Annahmestelle des Händlers abgewickelten Umsatz zu überprüfen und im Falle unberechtigter E-Geld-Transaktionen oder unberechtigter Aktivitäten die Annahmestelle oder die Annahmestellendienstleistungen ganz oder teilweise zu suspendieren oder die Annahmestellendienstleistungen (Schließung der Annahmestelle) und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6.1.18. Der Herausgeber haftet nicht für die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit des Händlers an der Annahmestelle und für die Erfüllung der zwischen dem Händler und dem Käufer, Verkäufer oder einer anderen Drittpartei zustande gekommenen Verträge. Der Händler ist verpflichtet, seine Tätigkeit als Händler und Annahmestelle sowie seine übrigen Tätigkeiten in Einklang mit den jeweils einschlägigen und gültigen Rechtsvorschriften und Regeln rechtmäßig auszuführen und alle dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen oder Anmeldungen durchzuführen.
6.1.19. Der Händler kann in der Annahmestelle die über die Annahmestellendienstleistungen erfolgenden Zahlungen nicht von einem Mindestbetrag abhängig machen und muss die Zahlung des Kaufpreises unabhängig von dessen Wert akzeptieren und ist ferner nicht dazu berechtigt, auch nicht im Preis der Ware oder der Leistung eingebaut, dem Käufer für die Zahlung sonstige Gebühren, Provisionen oder andere Kosten – auch nicht als Teil des Kaufpreises der Ware oder Dienstleistung – in Rechnung zu stellen. Sofern der Händler diese Pflicht verletzt, ist der Herausgeber berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen zu suspendieren oder die Annahmestelle und die Annahmestellendienstleistungen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6.1.20. Der Händler kann die Annahmestellendienstleistungen einer oder mehrerer Annahmestellen von einander unabhängig in Anspruch nehmen, einschließlich auch der für die Annahmestellendienstleistungen zu zahlenden Gebühren.
6.1.21. Der Händler ist berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen über die einer beliebigen oder aller Annahmestellen über die Barion-Geldbörse zu suspendieren und die Suspendierung jederzeit wieder aufzuheben.
6.1.22. Der Händler ist berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen über die Barion-Geldbörse bezüglich einer beliebigen oder aller Annahmestellen mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Schließung der Annahmestelle).
6.1.23. Der Herausgeber ist berechtigt, die Annahmestellendienstleistungen (Schließung der Annahmestelle) und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn
6.1.24. Die Schließung der Annahmestelle und Einstellung der Annahmestellendienstleistungen wirken sich nicht auf die zwischen dem Händler und dem Herausgeber bestehenden sonstigen E-Geld-Dienstleistungen aus.
6.1.25. Die Annahmestelle und die Annahmestellendienstleistungen erlöschen automatisch mit der Beendigung des Vertrages.
6.2. Barion Smart Gateway
6.2.1. Barion Smart Gateway ist eine der Annahmestellendienstleistungen des Herausgebers für Händler, die bereits eine Annahmestelle haben. Mit dieser Leistung ermöglicht der Herausgeber dem Händler Zahlungen für den Vertrieb seiner Waren oder Leistungen und den damit zusammenhängenden Gebühren entgegenzunehmen, die Käufer und von den Gebühren betroffene Personen von ihrem bereits bestehenden Barion-Konto durch E-Geld oder mittels Bankkarte, durch Aufladen oder über das Internet zahlen.
6.2.2. Zahlungsmöglichkeiten über Barion Smart Gateway:
6.2.3. Dienste von Drittanbietern
Akzeptanz der Bankkarte gemäss 6.2.2. Punkt e) und gemäss Punkt e) und gemäss Punkt 6.2.2. Die Übertragung gemäß Ziffer g) kann über Zahlungsdienste eines Dritten im Barion Smart Gateway erfolgen, unabhängig von der Herausgeberin. Die vom Dritten erbrachten Zahlungsdienste werden vom Dritten gemäß seinen eigenen Bedingungen erbracht und sind nicht Bestandteil der von der Herausgeberin erbrachten Dienste.. Die aktuelle Leistungsliste des Drittanbieters und den Link zu den vom Drittanbieter geforderten AGB finden Sie hier: https://www.barion.com/de/legal-information/
Durch die Nutzung des Barion Smart Gateway-Dienstes bestätigt und erklärt der Händler ausdrücklich, dass er beabsichtigt, die im Barion Smart Gateway verfügbaren Zahlungsdienste des Drittanbieters zu nutzen, deren vertraglichen und sonstigen Bedingungen gelesen zu haben, die vom Drittanbieter vorgeschrieben sind, und akzeptiert sie mithilfe des Barion Smart Gateway-Dienstes.
Der Händler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Herausgeber berechtigt ist, den im Barion Smart Gateway verfügbaren Drittanbieterdienst auszusetzen oder zu beenden, wenn der Händler die Vertragsbedingungen des Drittanbieters für die von dem Drittanbieter bereitgestellten Dienste verletzt.
Die Herausgeberin ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Händler und dem Dritten.. Die Herausgeberin haftet nicht für Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsgeschäft zwischen dem Händler und einem Dritten über die von einem Dritten nach dieser Ziffer erbrachten Leistungen. Der Händler kann den diesbezüglichen Einspruch, die Beschwerde oder den Anspruch direkt gegenüber dem Dritten geltend machen.
6.2.4. Wenn der Händler die über Barion Smart Gateway erreichbaren Annahmestellendienstleistungen nicht online sondern an einer physischen Verkaufsstelle in Anspruch nehmen und nutzen will, ist hierzu die technische Implementierung von Barion Smart Gateway im Kassensystem des Händlers gemäß Punkt 6.1.3.c) erforderlich. In diesem Fall sind die in de Punkt 6.2.2. angeführten Zahlungsarten nur die gemäß den Punkten 6.2.2.a), e) und f) verfügbar.
7.1. Aufträge sind durch den E-Geld-Herausgeber ermöglichte Verfügungen des Kunden bezüglich des E-Geldes, so insbesondere
7.2. Der Kunde kann dem Herausgeber auf elektronischem Wege, durch Ausfüllbögen beziehungsweise auf andere Weise nach den nachfolgenden Maßgaben Aufträge erteilen:
7.3. Die Aufträge müssen dem Herausgeber in der Form und mit dem Inhalt zur Verfügung gestellt werden, die den Vorgaben des Vertrages entsprechen. Der Herausgeber akzeptiert die Aufträge, die den von ihm festgelegten Anforderungen oder dem elektronischen Ausfüllungsformular entsprechen, das der Herausgeber zu diesem Zweck eingeführt hat. Der Herausgeber kann die Aufträge, die nicht den obigen Anforderungen entsprechen, ohne ihre Erfüllung zurückweisen.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Daten genau und eindeutig anzugeben. In Ermangelung dessen ist der Herausgeber berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen. Der Herausgeber ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Genauigkeit eventuelle überflüssige Redundanz, irreführende oder auf andere Weise unzulängliche Eigenschaft der vom Kunden angegebenen Daten zu überprüfen. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Erfüllung oder Nichterfüllung von Aufträgen mit inkorrekten Daten resultieren.
7.5. Der Herausgeber erfüllt die Aufträge des Kunden in den Fällen, in denen auf dem Barion-Konto des Kunden zum Zeitpunkt des Auftragseingangs eine ausreichende Deckung vorhanden ist, um den Auftrag erfüllen und die den Herausgeber zustehenden Gebühren gemäß der Konditionsliste einziehen zu können. Sofern keine Deckung auf dem Barion-Konto für die Erfüllung des Auftrages des Kunden vorhanden ist, dokumentiert der Herausgeber den ohne Deckung erteilten Auftrag nicht und betrachtet diesen als nicht zur Erfüllung angenommen und informiert den Kunden – sofern das Gesetz nichts Abweichendes vorschreibt – über den Umstand der Ablehnung. Ferner informiert der Herausgeber den Kunden – sofern keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen – nach Möglichkeit über den Grund der Ablehnung und über das erforderliche Verfahren zur Behebung der tatsächlichen Fehler, aufgrund derer die Ablehnung erfolgte. Der Herausgeber haftet nicht für etwaige Schäden, die aus dem Ausbleiben der Erfüllung abgewiesener Aufträge resultieren. Der Herausgeber vollzieht keine Teilerfüllung im Falle einer teilweise fehlenden Deckung.
7.6. Der Herausgeber prüft die Vollmacht des Kunden bezüglich die Erteilung des Auftrages in jedem Fall. Der Herausgeber haftet nicht für Konsequenzen, die aus der Erfüllung falscher oder gefälschter Aufträge resultieren, deren Falschheit bei einer vom Herausgeber erwarteten Sorgfalt nicht festgestellt werden konnte. Hiermit im Zusammenhang stehende Schäden und Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
7.7. Die Voraussetzung für die Erfüllung von Aufträgen – mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Fälle – ist die Genehmigung des Kunden. Als Genehmigung ist anzusehen:
7.8. Der Herausgeber akzeptiert ausschließlich Aufträge, deren Erfüllung sich auf den jeweiligen Tag bezieht. Aufträge mit gesonderten Wertstellungstagen akzeptiert er nicht.
7.9. Mit der Einleitung des Auftrages genehmigt der Kunde ausdrücklich, dass der Herausgeber seine zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen und damit im Zusammenhang stehenden Daten den Vermittlern übergibt, so insbesondere an das kontoführende Kreditinstitut des Herausgebers.
7.10. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das IT-System des Herausgebers die Aufträge und deren Erfüllung aufzeichnet. Für die Feststellung der Reihenfolge des Eingangs der an den Herausgeber gesendeten Aufträge ist seine Dokumentation ausschlaggebend. Der Kunde erkennt die Echtheit der durch den Herausgeber gespeicherten Daten an sowie, dass diese im Falle eines Rechtsstreits oder der Beweisführung als Nachweise gelten.
7.11. Der Herausgeber informiert den Kunden über den Auftragseingang sowie über die Auftragserfüllung oder -ablehnung durch eine Bestätigung über die Barion-Geldbörse. Sofern die Bestätigung ausbleibt, kann dies auf das Fehlen des Eingangs, der Erfüllung oder der Ablehnung des Auftrages hindeuten, sodass der Herausgeber berechtigt ist, den Auftrag als nicht erteilt anzusehen. Daher ist der Kunde in solchen Fällen im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet, den Herausgeber über das Ausbleiben der Bestätigung zu informieren oder ihre Erfüllung in der Barion-Geldbörse zu überprüfen.
7.12. Der Herausgeber ist berechtigt, dem Kunden vor Auftragserfüllung bezüglich der Natur des Auftrages und dessen Hintergrund zu stellen sowie im Sinne von Punkt 18. eine Kundenprüfung durchzuführen. Sofern der Kunde unzulängliche Antworten gibt oder nicht antwortet oder die Kundenprüfung versagt, beziehungsweise wenn der Auftrag aufgrund der erhaltenen Antworten seitens des Herausgebers nicht erfüllt werden kann, so ist der Herausgeber berechtigt, die Erfüllung des Auftrages zu versagen.
7.13. Der Herausgeber ist bezüglich der einzelnen Aufträge berechtigt, Auftragsgrenzbeträge festzulegen, die er in der Konditionsliste zu bestimmen berechtigt ist. Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen mit E-Geld und zur Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus ist der Herausgeber berechtigt, über die in der Konditionsliste veröffentlichten Auftragsgrenzbeträgen hinaus interne Grenzbetrags-Kontrollen durchzuführen, die Grenzwerte veröffentlicht er aus Sicherheitsgründen jedoch nicht.
7.14. Die Aufträge können nicht zurückgenommen oder geändert werden.
7.15. Der Herausgeber ist berechtigt – ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden – auf dem Barion-Konto alle vom Herausgeber vollzogene falschen Belastungen und Gutschriften vor der Erfüllung sonstiger Aufträge zu korrigieren. Über die Korrektur unterrichtet der Herausgeber den Kunden in der Barion-Geldbörse sowie im nächsten Kontoauszug.
8.1. Auf Antrag des Kunden gibt der Herausgeber E-Geld heraus, nachdem der Kunde ihm dessen Gegenwert bereitgestellt hat. Die Herausgabe von E-Geld erfolgt in jedem Fall zum Nominalwert und in der Währung der Aufladung.
8.2. Die Herausgabe des E-Geldes beantragt der Kunde, indem er dem E-Geld-Herausgeber den Gegenwert bereitstellt, d. h. durch Aufladen. Die Aufladung kann durch Überweisung, Bankkartenzahlung oder durch Barzahlung an einem vom Herausgeber zu diesem Zweck angegebenen Einzahlungsort erfolgen. Die Herausgabe kann ausschließlich in der Währung der Aufladung erfolgen, d. h. in der Währung, in der dem Herausgeber der Gegenwert des E-Geldes bereitgestellt, also auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Das Aufladen gilt als Ausgabeauftrag des Kunden an den Herausgeber. Im Verlauf des Aufladens ist der Kunde verpflichtet, die durch den Herausgeber zuvor festgelegten Daten anzugeben, damit der Herausgeber das aufzuladen gewünschte Barion-Konto eindeutig identifizieren kann und die Herausgabe auf Grundlage des Aufladens erfüllen kann.
8.3. Die aktuelle Liste der Bargeldeinzahlungsstellen ist auf der Webseite des Herausgebers erreichbar.
8.4. Der Herausgeber informiert den Kunden darüber, dass, sofern das Aufladen durch Überweisung geschieht und im Verlauf dessen auch Fillér (ehemalige Dezimalwährung Ungarns) an den Herausgeber überwiesen werden, er im Verlauf der Herausgabe den Betrag so auf- oder abrundet, dass er den Fillérbetrag nicht berücksichtigt. Dementsprechend wird der Herausgeber einen E-Geld-Betrag herausgeben, der dem bereitgestellten Betrag in HUF entspricht. Für den Fillérbetrag wird aufgrund dieser Rundung kein elektronisches Geld herausgegeben und der dieser Betrag steht aufgrund der Rundung dem Herausgeber zu. Angesichts dessen, dass der Fillér aus dem Geldverkehr gezogen wurde, verletzt diese Regel nicht das Prinzip der Herausgabe zum Nominalwert.
8.5. Sofern im Falle von Bankkartenaufladungen die Bankkarte wegen fehlender Deckung oder aus anderen Gründen von der Annahmestelle des Herausgebers oder vom Herausgeber abgelehnt wird, d. h. dem Herausgeber kein E-Geld-Gegenwert zur bereitgestellt wurde, war die Aufladung erfolglos und es wird kein E-Geld herausgegeben.
Nach dem Aufladen nimmt der Herausgeber den mit der Aufladung erwirkten Ausgabeantrag aufgrund der Bereitstellung des Gegenwerts des E-Geldes jeden Tag zwischen 0-24 Uhr entgegen und bearbeitet diesen. Der Herausgeber erfüllt die ihn obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit den angenommenen Ausgabeanträgen an demselben Tag.
8.6. Im Verlauf des Aufladens prüft der Herausgeber nicht, ob die Person, die bei dem Aufladen den E-Geld-Gegenwert einzahlt, mit dem Kunden identisch ist. Mit dem Vertragsabschluss bittet der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich darum, dass der Herausgeber ihm im Falle einer Aufladung, die eindeutig sein/e Barion-Geldbörse/Konto als Zahlungsempfänger identifiziert, E-Geld herausgibt.
8.7. Werden Bankkarten im Rahmen der Barion Smart Gateway-Dienstleistungen aufgeladen, vollzieht eine andere Person, als der Kunde die Aufladung für den Kunden, d. h., in diesen Fällen weichen die Person des Kunden und der die Aufladung für den Kunden vornehmende Person – die Person, die den Gegenwert des E-Geldes einzahlt – voneinander ab. Mit der Inanspruchnahme und Nutzung der Barion Smart Gateway-Dienstleistungen sowie mit der Inanspruchnahme damit verbundener Dienstleistungen bittet der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich darum, dass der Herausgeber ihm im Falle einer eindeutig sein Barion-Konto identifizierenden Aufladung E-Geld herausgibt.
8.8. Sofern dem Herausgeber im Zuge einer Aufladung der E-Geld-Gegenwert so zur Verfügung gestellt wird, dass die/das Barion-Geldbörse/Konto des Kunden eindeutig identifiziert werden kann, gibt der Herausgeber dem Kunden E-Geld heraus und erzeugt und speichert den Betrag auf dessen Barion-Konto. In diesem Fall ist das Aufladen erfolgreich.
8.9. Die Herausgabe von E-Geld erfolgt ausschließlich im Falle einer erfolgreichen Aufladung. Der Herausgeber ist nur nach Entgegennahme des ihm bereitgestellten E-Geld-Gegenwerts berechtigt und verpflichtet, E-Geld herauszugeben.
8.10. Sofern dem Herausgeber im Zuge einer Aufladung der E-Geld-Gegenwert so zur Verfügung gestellt wird, dass die/das Barion-Geldbörse/Konto des Kunden nicht existiert oder nicht eindeutig identifizierbar ist, gibt der Herausgeber dem Kunden kein E-Geld heraus. In diesem Fall ist die Aufladung erfolglos und es wird kein E-Geld herausgegeben.
8.11. Der Herausgeber ist berechtigt, für das Aufladen, einschließlich der Annahme von Bankkarten über Barion Smart Gateway – ob erfolgreich oder erfolglos – gemäß der jeweils gültigen Konditionsliste Gebühren zu berechnen.
8.12. Der Herausgeber verwaltet den entgegengenommenen E-Geld-Betrag im Falle von erfolglosen Aufladungen nach Abzug der Gebühren für die Aufladung wie folgt:
8.13. Wenn der Zahlungsdienstleister, von dem die Aufladung zu Gunsten des Kunden vorgenommen wurde, das Konto des Herausgebers mit einem beliebigen Betrag zurückbelastet oder belastet, ist der Herausgeber berechtigt, nach erfolgreicher Aufladung und Herausgabe von E-Geld auf dem Barion-Kontos des Kunden, die Kosten hierfür abzuziehen und/oder vom Kunden die Zahlung des entsprechenden Betrages zu verlangen.
8.14. Chargeback-Ansprüche:
8.14.1. Sofern die Herausgabe aufgrund einer Bankkartenaufladung erfolgt und bezüglich des auf den mittels Bankkarte an den Herausgeber gezahlten Gegenwert des E-Geldes die Bankkartengesellschaft, der Herausgeber der Bankkarte, ein Annahmepartner des Herausgebers (card acquirer) oder eine sonstige Person einen Chargeback-Anspruch gegenüber dem Herausgeber geltend macht, d. h, die Zahlung des E-Geld-Gegenwerts an den Herausgeber verweigert, oder diesen dem Herausgeber vorübergehend oder endgültig entzieht oder den Herausgeber in sonstiger Weise zu dessen Rückzahlung verpflichtet, oder eine der obigen Maßnahmen androht, ist der Herausgeber berechtigt, E-Geld, das auf Grundlage solcher Aufladungen herausgegeben wurde, wieder aus dem Verkehr zu ziehen oder das Verfügungsrecht des Kunden über dieses E-Geld vorübergehend auszusetzen oder die Erfüllung des auf einen solchen Betrag bezogenen Rücktauschauftrags bis zur endgültigen Klärung und Abschließung des Chargeback-Anspruchs zu verweigern und diesen Betrag zurückzubehalten.
8.14.2 Der Kunde – sowohl der die Bankkartenaufladung vornehmende Käufer als auch der Händler – ist verpflichtet, im Verlauf der Prüfung des Chargeback-Anspruchs mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten. Auf Anfrage des Herausgebers sind sowohl der die Bankkartenaufladung vornehmende Käufer als auch der Händler dazu verpflichtet, durch die Bankkartengesellschaft, den Herausgeber der Bankkarte, einen Annahmepartner des Herausgebers oder eine sonstige zur Lastschriftrückgabe berechtigte Person vom Herausgeber verlangte Schriftstücke, Informationen oder sonstige Dokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit der Herausgeber dieser Anfrage nachkommen kann. Im Interesse dessen ermächtigt der Kunde als Bankkartenaufladungen vornehmender Käufer den Herausgeber ausdrücklich dazu, auf der Internetseite des Händlers die bezüglich der von ihm eingeleiteten Bankkartenaufladungen, zur Prüfung eines Chargeback-Anspruchs erforderlichen Informationen und Dokumente, wie z B. die Daten des als Grundlage der Aufladung dienenden Kaufs vom Händler einzuholen und ermächtigt den Händler dazu, diesen Daten dem Herausgeber zu übergeben, damit die Prüfung des Chargeback-Anspruchs erfolgreich durchgeführt werden kann. Sowohl der die Bankkartenaufladung vornehmende Käufer als auch der Händler nehmen zur Kenntnis, dass der Händler berechtigt ist, diese Informationen und Schriftstücke sowie die dem Herausgeber im Zusammenhang mit dem Bankkartenkauf zur Verfügung stehenden sonstigen Informationen der Bankkartengesellschaft, dem Herausgeber der Bankkarte, einem Annahmepartner des Herausgebers oder einer sonstigen, die Lastschriftrückgabe ausführenden Person zur Verfügung zu stellen, damit die Prüfung des Chargeback-Anspruchs erfolgreich durchgeführt werden kann. Der Herausgeber informiert den Kunden darüber, dass die Datenweiterleitung im Sinne dieses Punktes das berechtigte Interesse des Herausgebers und des Händlers darstellt, damit unbegründete Chargeback-Ansprüche herausgefiltert, abgewehrt und diesbezügliche finanzielle Einbußen vermieden werden können.
8.14.3. Für die Lastschriftrückgabe sind die in den Satzungen und Regelungen der Bankkartengesellschaft, des Herausgebers der Bankkarte, des Annahmepartners des Herausgebers oder einer sonstigen zur Lastschriftrückgabe berechtigten Person auschlaggebend und der Herausgeber verfährt dementsprechend und ist berechtigt für den Zeitraum solcher Lastschriftrückgaben und zu damit identischen Bedingungen das E-Geld aus dem Verkehr zu ziehen, das Verfügungsrecht auszusetzen und den Rücktauschauftrag zu verweigern.
8.14.4 Kosten, im Zusammenhang mit dem Einzug des E-Geldes, der Aussetzung des Verfügungsrechts über das E-Geld und der Verweigerung des Rücktauschauftrages muss der Besitzer solchen E-Geldes oder der durch die Bankkartenaufladung betroffene Kunde tragen. Ferner übernimmt der Herausgeber keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einzug des E-Geldes, der Aussetzung des Verfügungsrechts über das E-Geld und der Verweigerung des Rücktauschauftrags entstehen. Im Zusammenhang mit dem Einzug des E-Geldes, der Aussetzung des Verfügungsrechts über das E-Geld und der Verweigerung des Rücktauschauftrages sind die Bestimmungen von Punkt 13. maßgebend.
9.1. Auf Antrag des E-Geld besitzenden Kunden tauscht der Herausgeber das auf dem Barion-Konto gespeicherte und dokumentierte Geld jederzeit teilweise oder gänzlich zum Nominalwert und in der Währung des E-Geldes zurück.
9.2. Im Zuge des Rücktausches ist der Kunde verpflichtet, die zuvor vom Herausgeber festgelegten Daten anzugeben, damit der Herausgeber das vom Rücktausch betroffene Barion-Konto eindeutig identifizieren und dem Kunden den Gegenwert des zurückgetauschten E-Geldes zur Verfügung stellen kann. In Ermangelung solcher Daten ist der Herausgeber berechtigt, die Annahme des Rücktauschauftrags zu verweigern. Der Rücktausch kann ausschließlich in der Währung des von dem Auftrag betroffenen Barion-Kontos sein.
9.3. Der Herausgeber erfüllt den Rücktauschauftrag des Kunden in den Fällen, in denen auf dem Barion-Konto des Kunden zum Zeitpunkt des Auftragseingangs eine ausreichende Deckung vorhanden ist, um den Auftrag erfüllen und die den Herausgeber zustehenden Gebühren gemäß der Konditionsliste einziehen zu können.
9.4. Auf Grundlage des Rücktauschauftrags zieht der Herausgeber vom Barion-Konto des Kunden das im Auftrag angegebene E-Geld ein. Der Gegenwert des so eingezogenen und zurückgetauschten E-Geldes zahlt der Herausgeber dem Kunden durch Überweisung auf das von ihm im Rücktauschauftrag angegebene Konto. Im Zuge des Rücktausches prüft der Herausgeber nicht, ob die für die Zurückzahlung des E-Geld-Gegenwerts angegebene Person mit dem Kunden identisch ist.
9.5. Sofern der Gegenwert des E-Geldes auf das im Rücktauschauftrag angegebene Konto des Kunden überwiesen werden kann, ist der Rücktausch erfolgreich.
9.6. Sofern der Kunde im Rücktauschantrag kein Konto angegeben hat oder das angegebene Konto und dessen Daten nicht eindeutig identifiziert werden können, unvollständig sind oder die Überweisung aufgrund der angegebenen Daten aus sonstigen Gründen nicht erfüllt werden kann oder der überwiesene Betrag durch eines der an der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister an den Herausgeber zurückgesendet wird, schreibt der Herausgeber den ausstehenden Restbetrag des E-Geld-Gegenwerts in Höhe eines diesem entsprechenden E-Geld-Betrags auf dem Barion-Konto des Kunden gut. In diesem Fall ist der Rücktausch nicht erfolgreich. Sofern der Vertrag des Kunden zwischenzeitlich endigte, so nimmt der Herausgeber den ausstehenden Betrag in Verwahrung und informiert den Kunden hierüber. Die Verwahrung geschieht ohne Zinszahlungspflicht und der Herausgeber ist berechtigt, für die Verwahrung eine Gebühr gemäß der Konditionsliste zu berechnen.
9.7. Im Falle einer Aufladung mittels Bankkarte über Barion Smart Gateway-Dienstleistungen kann der Kunde als Händler oder Verkäufer bezüglich der Aufladung bei genauer Angabe eine Rückerstattung (refund) bis zur Höhe des aufgeladenen Betrags einleiten. In diesem Fall zieht der Herausgeber das im Auftrag angegebene E-Geld vom Barion-Konto des Händlers oder Verkäufers ein. Den Gegenwert des so zurückgetauschten und eingezogenen E-Geldes zahlt der Herausgeber an den die Bankkartenaufladung vornehmenden Eigentümer zu Gunsten der Bankkarte. In solchen Fällen sind die Person des Kunden und des Eigentümers der für die Zurückzahlung des E-Geld-Gegenwerts angegebenen Bankkarte nicht identisch.
9.8. Der Herausgeber ist berechtigt für Rücktauschvorgänge – ob erfolgreich oder erfolglos – Gebühren gemäß der jeweils gültigen Konditionsliste zu berechnen.
9.9. Rücktauschaufträge akzeptiert der Herausgeber ausschließlich in elektronischer Form über die Barion-Geldbörse. Der Herausgeber nimmt Rücktauschaufträge jeden Tag zwischen 0-24 Uhr an und bearbeitet diese.
10.1. Der Kunde kann dem Herausgeber zu Lasten des auf dem Barion-Konto verzeichneten E-Geldes für die Abwicklung von E-Geld-Transaktionen als Aufträge zur Ausführung von Zahlungsvorgängen erteilen. Auf E-Geld Transaktionen gerichtete Aufträge können ausschließlich in der Währung des zu belastenden Barion-Kontos erteilt werden. Der Herausgeber ist berechtigt, in abweichenden Währungen erteilte Aufträge abzulehnen. E-Geld-Transaktionen und E-Geld-Transaktionsaufträge sind die Folgenden:
10.2. Das Barion-Konto wird nicht als Zahlungskonto angesehen, sodass E-Geld-Transaktionen als ohne Zahlungskonto durchgeführte Zahlungsaufträge anzusehen sind.
10.3. E-Geld-Transaktionsaufträge akzeptiert der Herausgeber ausschließlich auf dem für E-Geld-Transaktionen festgelegten elektronischen Wege. Der Herausgeber nimmt auf E-Geld-Transaktionsaufträge jeden Tag zwischen 0-24 Uhr an, bearbeitet und erfüllt diese. Der Herausgeber erfüllt die am jeweiligen Tag angenommenen E-Geld-Transaktionsaufträge sowie die ihm daraus obliegenden Aufgaben an demselben Tag und unverzüglich.
10.4. Der Kunde stimmt als zahlende Partei ausdrücklich zu, dass der Herausgeber zur Identifizierung des Zahlungsvorgangs und der zahlenden Partei durch den Zahlungsempfänger die durch die jeweils gültigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Daten, jedoch mindestens seine Benutzerkennung und die vom Kunden genehmigten sonstigen Daten an den Zahlungsempfänger übergibt.
10.5. Geldversand
10.5.1 Mit einem Auftrag für E-Geldversand beauftragt der Kunde als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber damit, den vom Kunden bestimmten E-Geldbetrag zu Lasten des im Besitz des Kunden befindlichen E-Geldes den Zahlungsempfänger zu übermitteln und zu dessen Gunsten zu verrechnen.
10.5.2 Den auf E-Geldversand gerichteten Auftrag reicht der Kunde als zahlende Partei bei dem Herausgeber in elektronischer Form über die Barion-Geldbörse ein.
10.5.3 Mit Erfüllung des Auftrags für E-Geldversand schreibt der Herausgeber den vom Kunden angegebenen E-Geldbetrag auf dem Barion-Konto des Zahlungsempfängers gut und verrechnet ihn zu dessen Gunsten.
10.5.4 Im Zuge des Auftrags für Geldversand ist er verpflichtet, die Benutzerkennung des Zahlungsempfängers oder eine andere von Barion unterstützte elektronische Erreichbarkeit anzugeben.
10.5.5 Sofern der vom Kunden angegebene Zahlungsempfänger auf Grundlage der im Zahlungsauftrag angegebenen Daten kein Barion-Konto bei dem Herausgeber hat und der Kunde zur Identifizierung des Zahlungsempfängers dessen elektronische Erreichbarkeit angegeben hat, informiert der Herausgeber den Zahlungsempfänger unter dieser Erreichbarkeit darüber, dass der Kunde ihm E-Geld gesendet hat. Der Zahlungsempfänger kann durch Klicken auf den in der Benachrichtigung gesendeten Link zur Geldannahme die Auszahlung des an ihn gesendeten E-Geldbetrags zu Gunsten des von ihm angegebenen Barion-Kontos veranlassen. Sofern der Zahlungsempfänger innerhalb von einer Woche nach Annahme des Auftrags für Geldversand durch den Herausgeber hinsichtlich der Auszahlung des E-Geldes keine Schritte unternimmt, sendet der Herausgeber den im Auftrag für Geldversand angegebenen E-Geldbetrag mit der Bezeichnung „erfolgloser Geldversand“ als vom Zahlungsempfänger nicht entgegengenommenen Betrag an den Kunden zurück und schreibt diesen auf seinem Barion-Konto gut.
Für diesen Fall gewährleistet der Kunde, dass er die elektronische Erreichbarkeit des Zahlungsempfängers dem Herausgeber rechtmäßig übermittelt hat und über eine diesbezügliche Genehmigung des Zahlungsempfängers verfügt.
10.6. Kauf
10.6.1. Der Kauf ist eine spezielle Form des Geldversands. Mit einem auf Kauf gerichteten Zahlungsauftrag beauftragt der Kunde als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber damit, dem Händler als Zahlungsempfänger den Gegenwert seiner Waren oder Dienstleistungen zu Lasten des E-Geldes in seinem Besitz zu übermitteln und zu Gunsten des Händlers zu verrechnen.
10.6.2. Der Käufer leitet den Zahlungsauftrag im Zuge des Kaufs auf der Webseite der Annahmestelle oder des Händlers oder über die Mobilanwendung oder in Fällen gemäß Punkt 6.2.3. auf über ein internetfähiges Gerät erreichbare Benutzeroberflächen von Annahmestellendienstleistungen oder des Barion Smart Gateway ein. Der Käufer wird durch die Angabe der Benutzerkennung und des Kennwortes identifiziert und genehmigt hierdurch den Kaufauftrag.
10.6.3. Der Herausgeber haftet nicht für Ansprüche und Pflichten, die aus dem Rechtsgeschäft resultieren, welches dem Kauf zwischen dem Käufer und dem Händler zugrunde liegt.
10.7. Reservierung
10.7.1. Der Käufer beauftragt und ermächtigt als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber dazu, den von ihm auf der Webseite des Händlers eingeleiteten Geldversand zu Lasten seines E-Geldes und an den Händler oder den Verkäufer als Zahlungsempfänger so abzuwickeln, dass er den Betrag des Geldversands auf dem Barion-Konto des Kunden für den vom Händler angegebenen Zeitraum reserviert und den Geldversand ausschließlich nach einer vom Händler zu einem späteren Zeitpunkt an den Herausgeber gegebenen Verfügung und gemäß den Bestimmungen dieser Verfügung durchführt. Eine Reservierung ist auch im Zuge einer E-Geld-Transaktion im Sinne von Punkt 10.9. möglich.
10.7.2. Im Zuge der Reservierung wird der Betrag des Geldversands solange auf dem Barion-Konto des Käufers gesperrt – ohne darüber verfügen zu können –, bis der Händler den Geldversand genehmigt hat oder die vom Händler angegebene Frist ohne Genehmigung verstrichen ist.
10.7.3. Sofern der Händler den Geldversand nicht genehmigt hat oder die vom Händler angegebene Frist ohne Genehmigung verstrichen ist, wird der gesperrte Betrag des Geldversands auf dem Barion-Konto des Käufers wieder freigegeben.
10.7.4. Sofern der Händler den Geldversand genehmigt, führt der Herausgeber diesen durch. Der Händler ist berechtigt, den Geldversand in Bezug auf den reservierten Geldbetrag nur teilweise zu genehmigen. In diesem Fall führt der Herausgeber den Versand des genehmigten Teil des Betrags durch, während die Reservierung des nicht genehmigten Teils des Betrags aufgehoben wird.
10.7.5. Sofern die Reservierung im Rahmen einer Zahlung durch Bankkartenaufladung gemäß den Punkten 6.2.2.e) und 8.7. erfolgt, sind die im Zuge der Reservierung die Bestimmungen des Punktes 10.7. mit folgender Abweichung anzuwenden:
Der Händler oder Verkäufer beauftragt und ermächtigt als E-Geld-Besitzer auf Grundlage der E-Geld-Herausgabe durch Bankkartenaufladung den Herausgeber dazu, den Betrag des für ihn herausgegebenen und in seinem Besitz befindlichen E-Geldes auf dem Barion-Konto des Händlers oder des Verkäufers für den vom Händler angegebenen Zeitraum zu reservieren und die Reservierung ausschließlich nach einer vom Händler zu einem späteren Zeitpunkt an den Herausgeber gegebenen Verfügung und gemäß den Bestimmungen dieser Verfügung durchzuführen.
Im Zuge der Reservierung wird der durch Aufladen herausgegebene E-Geldbetrag solange auf dem Barion-Konto des Händlers oder Verkäufers gesperrt – ohne über ihn verfügen zu können –, bis der Händler das Aufladen und die Herausgabe genehmigt hat oder die vom Händler angegebene Frist ohne Genehmigung verstrichen ist.
Sofern der Händler das Aufladen und die Herausgabe nicht genehmigt hat oder die vom Händler angegebene Frist ohne Genehmigung verstrichen ist, wird der gesperrte E-Geldbetrag vom Barion-Konto des Händlers oder Verkäufers wider eingezogen und zurückgetauscht. Den Gegenwert des so zurückgetauschten und eingezogenen E-Geldes zahlt der Herausgeber an den die Bankkartenaufladung vornehmenden Eigentümer zu Gunsten der Bankkarte.
Sofern der Händler das Aufladen und die Herausgabe genehmigt, löst der Herausgeber die Reservierung wieder auf. Der Händler ist berechtigt, die Aufladung und die Herausgabe in Bezug auf den reservierten Geldbetrag nur teilweise zu genehmigen. In diesem Fall löst der Herausgeber die Reservierung des genehmigten Teils der Aufladung und der Herausgabe auf, während er den nicht genehmigten reservierten Teil des E-Geldbetrags der Aufladung und der Herausgabe vom Barion-Konto des Händlers oder Verkäufers wieder einzieht und zurücktauscht. Den Gegenwert des so zurückgetauschten und eingezogenen E-Geldes zahlt der Herausgeber an den die Bankkartenaufladung vornehmenden Eigentümer zu Gunsten der Bankkarte.
10.7.6. Der Herausgeber ist nicht berechtigt und verpflichtet, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der vom Händler erteilten Genehmigung sowie das zwischen dem Händler und dem Kunden und/oder sonstigen Drittparteien bestehende und durch die Reservierung gesicherte Rechtsgeschäft zu überprüfen. Der Herausgeber übernimmt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Genehmigung des Händlers entstanden sind, keinerlei Haftung.
10.8. Daueraufrag
10.8.1. Der Käufer beauftragt und ermächtigt als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber dazu, den von ihm auf der Webseite des Händlers eingeleiteten Geldversand zu Lasten seines E-Geldes und an den Händler oder den Verkäufer als Zahlungsempfänger so abzuwickeln, dass er nach dem vom Händler bei der ersten Gelegenheit als Dauerauftrag angegebenen Geldversand das Barion-Konto des Käufers auf Grundlage der Verfügung des Händlers zu belasten und gemäß den Bestimmungen der Verfügung des Händlers einen Geldversand zu Lasten des Barion-Kontos des Käufers durchzuführen verpflichtet ist. Eine Wiederholte Zahlung ist auch im Zuge einer E-Geld-Transaktion im Sinne von Punkt 10.9. möglich.
10.8.2. Sofern der Dauerauftrag im Rahmen einer Zahlung durch Bankkartenaufladung gemäß den Punkten 6.2.2.e) und 8.7. erfolgt, müssen im Zuge des Dauerauftrags die Bestimmungen des Punktes 10.8. mit folgender Abweichung angewandt werden:
Der Kunde beauftragt und ermächtigt als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber dazu, den von ihm auf der Webseite des Händlers eingeleitete Aufladung mittels Bankkarte an den Händler oder den Verkäufer als Zahlungsempfänger und Besitzer des im Zuge des mittels Bankkartenaufladung herausgegebenen E-Geldes so abzuwickeln, dass er nach der vom Händler bei der ersten Gelegenheit als Dauerauftrag angegebene Bankkartenaufladung die von der Aufladung betroffene Bankkarte des Käufers auf Grundlage der Verfügung des Händlers zu belasten und gemäß den Bestimmungen dieser Verfügung des Händlers einen Aufladeauftrag bezüglich der Belastung der betroffenen Bankkarte des Käufers durchzuführen verpflichtet ist.
Der Käufer ermächtigt den Herausgeber, im Interesse der Erfüllung dieses Auftrages seine Bankkartendaten im dazu erforderlichen Umfang zu speichern.
10.8.3. Der Herausgeber ist nicht berechtigt und verpflichtet, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der vom Händler erteilten Genehmigung sowie das zwischen dem Händler und dem Käufer und/oder sonstigen Drittparteien bestehende und durch die Reservierung gesicherte Rechtsgeschäft zu überprüfen. Der Herausgeber übernimmt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verfügung des Händlers entstanden sind, keinerlei Haftung.
10.9. Sharing Economy-Extras
10.9.1. Der Käufer beauftragt und ermächtigt als E-Geld besitzende zahlende Partei den Herausgeber dazu, den von ihm auf der Webseite des Veranstalters eingeleiteten Geldversand zu Lasten des in seinem Besitz befindlichen E-Geldes und auf Grundlage der dem Herausgeber gegebenen Verfügung des Veranstalters für den/die Verkäufer als Zahlungsempfänger abzuwickeln. Sofern die Zahlung an mehrere Verkäufer erfolgt, ist der Veranstalter berechtigt, das Verhältnis der Aufteilung des gesendeten Betrags zwischen den Verkäufern sowie das Verhältnis der Gutschriften auf den Barion-Konten der Verkäufer festzulegen. Der Herausgeber ist verpflichtet, den Betrag entsprechend der Verfügung des Veranstalters auf dem Barion-Konto der Verkäufer als Zahlungsempfänger gutzuschreiben.
Sofern Zahlung im Sinne dieses Punktes durch Bankkartenaufladung gemäß den Punkten 6.2.2.e) und 8.7. erfolgt, ist unter Geldversand und dessen Betrag die Bankkartenaufladung und die Herausgabe sowie deren Betrag zu verstehen.
10.9.2. Der Verkäufer beauftragt und ermächtigt als E-Geld besitzende begünstigte Partei den Herausgeber dazu, dass er unverzüglich nach der Gutschrift des auf der Webseite des Veranstalters zu seinen Gunsten eingeleiteten Geldversands auf sein Barion-Konto gemäß der Verfügung des Veranstalters und zu Lasten des gutgeschriebenen Betrags mit den vom Veranstalter angegebenen Beträgen einen Geldversand zu Gunsten der vom Veranstalter angegebenen Vermittlern vom Barion-Konto des Verkäufers einleitet und diese Beträge auf dem Barion-Konto dieser verrechnet und gutschreibt. Sofern die Auszahlung an mehrere Vermittler erfolgt, ist der Veranstalter berechtigt, die Verteilung des gesendeten Betrags zwischen den Vermittlern und das Verhältnis der Gutschriften auf ihren Barion-Konten festzulegen. Der Herausgeber ist verpflichtet, die Beträge gemäß der Verfügung des Veranstalters auf dem Barion-Konto der Vermittler gutzuschreiben. Der Betrag des vom Veranstalter eingeleiteten Geldversands an die begünstigten Vermittler darf niemals höher sein, als der Betrag, den der Verkäufer vom Käufer über die Dienstleistung des Veranstalters erhalten hat.
Der Herausgeber erfüllt die vom Veranstalter nach diesem Punkt zu Gunsten des Vermittlers eingeleiteten Geldversands auf Grundlage der Ermächtigung des Verkäufers im Sinne dieses Punktes und nach den Bestimmungen des Veranstalters. Der Herausgeber prüft die Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der vom Veranstalter angegebenen Beträge. Diese Beträge setzt ausschließlich der Veranstalter fest und der Herausgeber haftet nicht für ihre Höhe und ihre Rechtmäßigkeit. Der Herausgeber ist keine Partei im Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, dem Veranstalter und dem Vermittler. Der Herausgeber haftet nicht für Ansprüche und Verpflichtungen, die aus dem Rechtsgeschäft resultieren, die im Sinne diese Punktes als Grundlage des Geldversands zwischen dem Verkäufer, dem Veranstalter und dem Vermittler dient. Hiermit im Zusammenhang stehende Beanstandungen, Beschwerden und Ansprüche kann der Verkäufer unmittelbar gegenüber dem Veranstalter geltend machen.
10.9.3. Der Herausgeber ist nicht berechtigt und verpflichtet, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der Bestimmung des Händlers sowie das zwischen dem Händler und dem Verkäufer und/oder sonstigen Drittparteien bestehende und die Grundlage des Dauerauftrags bildende Rechtsgeschäft zu überprüfen. Der Herausgeber übernimmt für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verfügung des Händlers entstanden sind, keinerlei Haftung.
10.10. Dienste von Drittanbietern
Führt der Kunde die E-Geld-Transaktionen gemäß Ziffer 10.6-10.10. mit dem Barion Smart Gateway so durch, dass sie mit der im angegebenen Punkt angegebenen Kreditkartenaufladung erfolgen, dann erfolgt die Bankkartenaufladung gemäß Ziffer 8.7. können im Barion Smart Gateway neue Zahlungsdienste bereitgestellt werden, die von einem vom Herausgeber unabhängigen Dritten bereitgestellt werden.. Die vom Dritten erbrachten Zahlungsdienste werden vom Dritten gemäß seinen eigenen Bedingungen erbracht und sind nicht Bestandteil der von der Herausgeberin erbrachten DiensteDie aktuelle Leistungsliste des Drittanbieters und den Link zu den vom Drittanbieter geforderten AGB finden Sie hier: https://www.barion.com/de/legal-information/
Durch die Auswahl des im Barion Smart Gateway verfügbaren Zahlungsdienstes des Drittanbieters als Zahlungsmethode und die Nutzung des Dienstes bestätigt und erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er die vertraglichen und sonstigen Bedingungen des Dienstes des Drittanbieters gelesen und akzeptiert hat.
Die Herausgeberin ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses zwischen dem Käufer und dem Dritten. Die Herausgeberin haftet nicht für Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsgeschäft zwischen dem Käufer und einem Dritten über die von einem Dritten erbrachten Leistungen nach dieser Punkt.. Der Käufer kann den diesbezüglichen Einwand, die Reklamation oder den Anspruch direkt gegenüber dem Dritten geltend machen.
11.1. Im Zusammenhang mit der E-Geld-Dienstleistung werden alle Gebühren und Kosten, die dem Kunden obliegen in der Konditionsliste veröffentlicht. Sonstige Kosten fallen nicht an.
11.2. Der Herausgeber ist berechtigt, für die E-Geld-Dienstleistungen die in der jeweiligen Konditionsliste aufgeführten Gebühren, Provisionen oder sonstigen Kosten zu erheben. Diese Gebühren, Provisionen oder sonstigen Kosten sind sofort fällig, es sei denn, in der Konditionsliste ist eine abweichende Fälligkeit angegeben. Der Herausgeber berechnet die Gebühren, Provisionen oder sonstigen Kosten zeitgleich mit der Erfüllung/Erbringung des betroffenen Auftrages, der betroffenen Dienstleistung gegenüber dem Kunden zu Lasten des E-Geldes auf seinem Barion-Konto oder sofern dies aus der Natur der jeweiligen Dienstleistung folgt (etwa Verwahrung), zu Lasten des vom Herausgeber zu Gunsten des Kunden verwalteten Geldes.
11.3. Die Gebühr der Verwahrung ist monatlich ex post fällig und der Herausgeber stellt diesen jeden Monat an dem Tag in Rechnung, der dem Tag des Beginns der Verwahrung entspricht.
11.4. Sofern der Zahlungsempfänger im Falle der E-Geld-Transaktion die in der Konditionsliste festgelegte Gebühr trägt, ist der Herausgeber berechtigt, diese Gebühr nach Bereitstellung des Betrages dem Zahlungsempfänger zu berechnen und vom gutgeschriebenen Betrag abzuziehen.
11.5. Der Herausgeber ist berechtigt, gegenüber dem Kunden bestehende, aus diesem Vertrag resultierende Forderung zu verrechnen. Der Herausgeber ist berechtigt, sein Verrechnungsrecht so auszuüben, dass er den Betrag der gegenüber dem Kunden bestehenden Forderung zu Lasten des auf dem Barion-Konto des Kunden zur Verfügung stehenden Geldes abzieht.
11.6. Wenn der Kunde seine bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Herausgeber Fälligkeit nicht erfüllt, ist der Herausgeber berechtigt, im Zuge der Geltendmachung des Anspruches Dritte einzubeziehen oder deren Dienste in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Kosten, die mit der Inanspruchnahme Dritter entstehen, werden vom Kunden getragen.
12.1. Die Benutzerkennung und das Kennwort legt der Kunde bei Vertragsabschluss selbst fest.
12.2. Die Benutzerkennung ist ein personengebundenes individuelles Identifizierungsmerkmal, das zusammen mit dem Kennwort zur ausschließlichen und eindeutigen Identifizierung des Kunden erforderlich ist. Als Benutzerkennung akzeptiert der Herausgeber nur solche Identifizierungsmerkmale, seinen Voraussetzungen entsprechen. Der Herausgeber ist berechtigt, dem Kunden je nach Anwendung mehrere Benutzerkennungen zuzuweisen und kann ihren Anwendungszweck beschränken. Der Kunde ist nicht befugt, die Benutzerkennung ändern oder kann nur im vom Herausgeber festgelegten beschränkten Umfang ändern.
12.3. Ein Kennwort ist ein personengebundenes, geheimes und anderen Personen nicht zu übermittelndes Identifizierungsmerkmal, das zusammen mit der Benutzerkennung zur ausschließlichen und eindeutigen Identifizierung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde ist befugt, das Kennwort jederzeit in seiner Barion-Geldbörse zu ändern. Sofern der Kunde das Kennwort ändert, erfolgt die Identifizierung des Kunden nach der Änderung mit dem neuen Kennwort.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, ein Kennwort anzugeben, das mindestens 8 Zeichen, darunter mindestens eine Ziffer enthält. Der Kunde ist verpflichtet, ein sicheres Kennwort zu wählen. Als nicht sicher gilt ein Kennwort, das dem Geburtsdatum, der Adresse oder dem Kfz-Kennzeichen des Kunden entspricht oder diesen ähnelt oder auf das im Zusammenhang mit der Person des Kunden geschlussfolgert werden kann. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Wahl eines nicht sicheren Kennwortes resultieren.
12.5. Der Kunde ist verpflichtet, das Kennwort geheim und sicher zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit er das Aufdecken des Kennwortes durch Dritte abwendet. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung des Kennwortes sowie für dessen bestimmungsgemäße und rechtmäßige Benutzung verantwortlich und ist in jeder Situation verpflichtet, das zu erwartende Verhalten an den Tag zu legen, um das Kennwort zu schützen. Der Kunde darf das Kennwort nicht zusammen mit der Benutzerkennung notieren oder diese zusammen speichern, und muss das Kennwort von dem PC, der das Barion-System gegenwärtig anwendet, entfernt benutzen bzw. verwahren. Ferner hat der Kunde sicherzustellen, dass unbefugte Dritte während der Nutzung der Dienstleistung keine Kenntnis vom Kennwort erlangen können. Wenn eine unbefugte Person eine E-Geld-Dienstleistung durch Angabe des Kennworts des Kunden in Anspruch nimmt, sehen die Parteien das Ereignis bis zum Nachweis des Gegenteils so an, dass das Erlangen des Kennworts durch einen Unbefugten ausschließlich aus dem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen und vertragsverletzenden Verhalten des Kunden resultiert und die daraus entstandenen Schäden hat der Kunde zu tragen.
12.6. Im Falle der Nutzung der Barion-Mobilanwendung werden die Benutzerkennung sowie das Kennwort verschlüsselt in der Mobilanwendung gespeichert. Nach der verschlüsselten Speicherung der Benutzerkennung und des Kennworts in der Barion-Mobilanwendung ist der Kunde berechtigt, sich über die Mobilanwendung in die Barion-Geldbörse anzumelden und zwar – je nach Wahl des Kunden – durch Angabe
.
Die PIN-Nummer ist ein personalisiertes, geheimes und anderen Personen nicht zu übermittelndes Identifizierungsmerkmal, das je nach Bestimmung des Kunden für die ausschließliche und eindeutige Identifizierung des Kunden erforderlich, um sich in die Barion-Mobilanwendung anmelden zu können. Für die Verwaltung und Verwahrung der PIN-Nummer sind die auf das Kennwort bezogenen Bestimmungen maßgebend.
Der Fingerabdruckschutz ist ebenfalls für die ausschließliche und eindeutige Identifizierung des Kunden erforderlich, um sich in die Barion-Mobilanwendung einloggen zu können. Die Anwendung des Fingerbadruckschutzes ist dann möglich, wenn dies das vom Kunden verwendete Gerät ermöglicht. Den Fingerabdruckschutz führt das Betriebssystem des Gerätes durch; der Fingerabdruck wird dem Herausgeber nicht übergeben und er verwaltet oder speichert diesen nicht.
Der Kunde hat in der Mobilanwendung die Möglichkeit einzustellen, dass er für das Einloggen in die Mobilanwendung keine weiteren Identifizierungsmerkmale (Kennwort, PIN-Nummer Fingerabdruckschutz) angeben muss. Der Herausgeber macht den Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dies eine Nutzung mit ausgesprochen niedrigem Sicherheitsniveau darstellt. Für hieraus entstehende Schäden trägt der Kunden die Verantwortung, bis auf die Fälle im Sinne der Punkte 14.3. und 14.5.
12.7. Unabhängig davon, ob der Kunde eines der individuellen Identifizierungsmerkmale im Sinne von Punkt 12.6. für die Anmeldung in die Barion-Mobilanwendung nutzt oder im Sinne der Benutzung gemäß Punkt 12.6. keines der individuellen Identifikationsmerkmale angibt, geschieht die Anmeldung in die Barion-Geldbörse und die Nutzung der Dienstleistungen sowie die Erteilung von Aufträgen weiterhin nur bei gleichzeitiger Angabe der Benutzerkennung und des Kennwortes, die der Kunde nach erfolgter Speicherung in der Mobilanwendung nicht wiederholt angeben muss.
12.8. Der Herausgeber erfüllt die mit gleichzeitiger Verwendung der Benutzerkennung und des Kennwortes in Anspruch genommenen oder genutzten Vorgänge oder Dienstleistungen als vom Kunden stammende Verfügungen. Der Kunde haftet für alle Aufträge beziehungsweise für die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen, die mit der gleichzeitigen Angabe der Benutzerkennung des Kunden und seines Kennwortes eingeleitet wurden. Mit gleichzeitiger Benutzung der Benutzerkennung und des Kennwortes des Kunden eingeleitete Verfügungen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen betrachtet der Herausgeber in jedem Fall als vom Kunden stammend. Die gleichzeitige Benutzung der Benutzerkennung und des Kennwortes gilt als Genehmigung des Kunden und in diesem Fall prüft der Herausgeber die Umstände der Verfügung oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Benutzerkennung und des Kennwortes nicht. Der Kunde trägt für Schäden aus der unbefugten Nutzung die Verantwortung, bis auf die Fälle im Sinne der Punkte 14.3. und 14.5.
12.9. Sofern der Kunde das Kennwort vergisst, kann er auf der Webseite des Herausgebers nach gemäß Vorgaben des Herausgebers erfolgter Identifizierung ein neues beantragen.
12.10. Der Kunde ist verpflichtet, in seinem eigenem Interesse die über die Barion-Geldbörse abgewickelten Aufträge oder Verfügungen regelmäßig mitzuverfolgen und die Auszüge zu überprüfen und, sofern er irgendeine Abweichung oder unbefugten Zugang feststellt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Herausgeber mitzuteilen die Sperrung des Zugangs einzuleiten.
12.11. Der Kunde ist verpflichtet, es dem Herausgeber unverzüglich zu melden, wenn das Kennwort, die PIN-Nummer oder im Falle der Nutzung der Mobilanwendung sein Mobiltelefon aus seinem Besitz gelangt oder unbefugte Dritte auf andere Weise Kenntnis davon erlangen oder mit dem Kennwort ein ungenehmigter Auftrag eingeleitet wurde oder der Kunde von einem Umstand Kenntnis erlangt, der auf das Erlöschen der Geheimhaltung des Kennwortes oder der PIN-Nummer schließen lässt. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, gemäß Punkt 12.12. die Sperrung des Kennwortes bei dem Herausgeber einzuleiten.
12.12. Der Herausgeber sorgt dafür, dass das Kennwort und dementsprechend alle Dienstleistungen jederzeit gesperrt werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Sperrung in der Barion-Geldbörse oder über den telefonische Kundendienst des Herausgebers einzuleiten, was er an jedem Tag des Jahres zwischen 0-24 Uhr machen kann. Der Herausgeber wird nach erfolgter Sperrung keine E-Geld-Transaktionen mehr auf Grund von Aufträgen, die mit dem Kennwort erteilt wurden, erfüllen.
12.13. Als Meldezeitpunkt der Sperrung ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem der Herausgeber die Meldung registriert.
12.14. Der übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden aus der Sperrung entstehen.
12.15. Der Herausgeber ist berechtigt die Meldung abzulehnen, wenn die Identität der meldenden Person nicht klar ist und Zweifel auftreten, ob der berechtigte Kunde die Meldung durchführt (z. B. wenn der Kunde sine Identifizierungsdaten fehlerhaft angibt). Der Herausgeber prüft die Identität und die Berechtigung der meldenden Person, Meldungen vorzunehmen, unter den gegebenen Umständen mit der ihm zumutbaren Sorgfalt. Sofern nachgewiesen wird, dass die Meldung nicht von der befugten Person getätigt wurde, haftet der Herausgeber nicht für etwaige Schäden, die aus dem Aussetzen der Dienstleistung beziehungsweise der Sperrung des Kennwortes resultieren, wenn unter den gegebenen Umständen unter Anwendung der üblichen Sorgfalt die irreführende Natur der Meldung nicht erkennbar war.
12.16. Der Herausgeber ist berechtigt, für die Sperrung Gebühren gemäß der Konditionsliste zu berechnen.
12.17. Der Kunde kann verlangen, dass der Herausgeber ihm in Bezug auf den Termin und den Inhalt der Meldung der Sperre eine einmalige kostenlose Bestätigung ausstellt. Für sonstige Nachweise ist der Herausgeber berechtigt, Gebühren zu berechnen.
13.1. Der Herausgeber ist berechtigt, das Kennwort des Kunden zu sperren oder das Verfügungsrecht des Kunden bezüglich einer bestimmten oder aller Dienstleistungen auszusetzen, oder die Dienstleistung oder die Erfüllung eines bestimmten oder aller Aufträge des Kunden auszusetzen oder die Erfüllung zu verweigern, wenn
13.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sofern entweder seinerseits oder seitens einer Drittpartei ein betrugsverdächtiger Auftrag erteilt wurde oder der Verdacht des betrügerischen Umgangs mit dem Kennwort, dem Barion-Konto, der Barion-Geldbörse, den Annahmestellendienstleistungen oder sonstigen Dienstleistungen auftritt, der Herausgeber berechtigt ist, das Kennwort und/oder die Dienstleistung unverzüglich zu sperren, was er auf die in Punkt 13.1. beschriebenen Weise ausführen wird. Der Herausgeber ist berechtigt, das E-Geld – unabhängig davon, ob dieses durch Herausgabe an den Kunden oder eine E-Geld-Transaktion oder auf sonstige Weise in den Besitz des Kunden gelangt ist – aus dem Verkehr zu ziehen, zu sperren oder abzuheben, sofern im Zusammenhang mit dessen Herausgabe oder der damit im Zusammenhang erbrachten E-Geld-Dienstleistungen der Verdacht der Geldwäsche, der Finanzierung von Terrorismus, des Betrugs oder sonstigen Missbrauchs, einschließlich des Betrugs oder missbräuchlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der Nutzung der Bankkarte im Falle der Annahme von Bankkarten oder der Aufladung mittels Bankkarte auftritt.
13.3. In den Fällen der Punkte 13.1. d), g) h) und i) ist der Herausgeber im Rahmen des Aussetzens und Ablehnens der Aufträge auch dazu berechtigt, das auf dem Barion-Konto des Kunden erreichbare E-Geld im Umfang des von der Pflichtverletzung, dem Verdacht oder dem Chargeback-Anspruch betroffenen Betrags zu sperren oder für die Sicherung der zu erwartenden Geldforderungen, einschließlich der etwaigen Schäden, die aus der Pflichtverletzung, dem Verdacht oder den Chargeback-Ansprüchen resultieren, zu reservieren und im Zusammenhang mit diesem Betrag das Verfügungsrecht des Kunden vollumfänglich aufzuheben. Damit ist das Verfügungsrecht des Kunden über die reservierte E-Geldsumme aufgehoben.
Sofern nicht der gesamte Betrag der zu erwartenden Geldforderung auf dem Barion-Konto des Kunden zur Verfügung steht, ist der Herausgeber berechtigt, einen Teilbetrag zu reservieren. Sofern nicht der gesamte für die Reservierung erforderliche Betrag auf dem Barion-Konto des Kunden zur Verfügung steht und der Herausgeber deshalb den zu erwartenden Geldbetrag nicht oder nur teilweise reservieren konnte, ist der Kunde verpflichtet, binnen 2 Werktagen nach entsprechender Aufforderung des Herausgebers den der gesamten Geldforderung entsprechenden Betrag zwecks entsprechender Sicherung und Reservierung auf sein Barion-Konto einzuzahlen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gilt dies als schwerwiegende Vertragsverletzung und der Herausgeber ist berechtigt, von seinen Rechten gemäß Punkt 21. Gebrauch zu machen.
Sofern die Pflichtverletzung oder der Verdacht oder Chargeback-Anspruch endet oder deren/dessen Prüfung abgeschlossen wird und dem Herausgeber diesbezüglich keine Geldforderung gegenüber dem Kunden entsteht, einschließlich eines Schadensersatzanspruches, löst der Herausgeber die Reservierung wieder auf. Sofern die Pflichtverletzung oder der Verdacht oder Chargeback-Anspruch endet oder deren/dessen Prüfung abgeschlossen wird und dem Herausgeber diesbezüglich eine Geldforderung gegenüber dem Kunden entsteht, einschließlich eines Schadensersatzanspruches, greift der Herausgeber bis zum Umfang seiner Geldforderung auf den reservierten E-Geldbetrag zu und belastet das Barion-Konto des Kunden mit diesem und löst hinsichtlich des Restbetrags die Reservierung wieder auf.
13.4. Im Falle der Sperrung des Kennwortes, der Aufhebung der Dienstleistung oder dem Einzug, der Sperre oder Abhebung des E-Geldes, informiert der Herausgeber den Kunden unverzüglich und zeitgleich mit der Sperrung des Kennwortes, der Aufhebung der Dienstleistung oder dem Einzug, der Sperre oder Abhebung des E-Geldes per E-Mail über die Tatsache und die Gründe der Sperrung des Kennwortes, der Aufhebung der Dienstleistung oder des Einzugs, der Sperre oder Abhebung des E-Geldes. Der Herausgeber obliegt keiner Informationspflicht, wenn dies die Sicherheit des Betriebs des Herausgebers gefährdet oder ein Gesetz die Erfüllung der Informationspflicht ausschließt. Sofern der Grund für die Sperrung des Kennwortes, die Aufhebung der Dienstleistung oder des Einzugs, der Sperre oder Abhebung des E-Geldes endet oder der diesbezügliche Verdacht sich als unbegründet erweist, beendet der Herausgeber unverzüglich die von ihm eingeleitete Sperrung des Kennwortes, die Aufhebung der Dienstleistung oder den Einzug, die Sperre oder Abhebung des E-Geldes oder er stellt dem Kunden ein neues Kennwort zur Verwendung oder er setzt das aus dem Verkehr gezogene E-Geld wieder frei.
13.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Sperrung, Aufhebung, dem Einzug des E-Geldes im Sinne von Punkt 13. zu tragen. Ferner übernimmt der Herausgeber keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Sperrung des Kennwortes, der Aufhebung der Dienstleistung oder dem Einzug, der Sperre oder Abhebung des E-Geldes entstanden sind.
14.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Barion-System und die Dienstleistungen bestimmungsgemäß zu verwenden und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu ergreifen. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Schäden, die er beliebigen Personen verursacht.
14.2. Der Kunde ist berechtigt, die Korrektur von nicht genehmigten oder genehmigten, jedoch vom Herausgeber fehlerhaft erfüllten E-Geld-Transaktionen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Erfüllung einer E-Geld-Transaktion bei dem Herausgeber einzuleiten.
Der Kunde kann seine auf eine Korrektur gerichtete Anfrage auf der Webseite des Herausgebers oder über seine Barion-Geldbörse versenden. Auf Anfrage des Herausgebers ist der Kunde verpflichtet, dem Herausgeber seine Anfrage untermauernde Dokumente oder andere Belege zur Verfügung zu stellen. Der Herausgeber prüft die Anfrage des Kunden auf Grundlage der Anfrage sowie der beigefügten Belege unverzüglich.
Sofern der Kunde die zur Prüfung der Anfrage des Kunden erforderlichen Dokumente und Informationen auf Anfrage des Herausgebers innerhalb von 15 Tagen nach Zugang dieser Anfrage dem Herausgeber nicht zur Verfügung stellt, ist dieser berechtigt, die Anfrage ohne Prüfung in der Sache und ohne die Ergreifung von Maßnahmen abzulehnen.
Gibt der Herausgeber der auf Korrektur des Kunden gerichtete Anfrage statt, trifft er unverzüglich nach diesem Beschluss Maßnahmen, damit der betroffene Geldbetrag dem Kunden zurückgezahlt und die Schäden des Kunden beglichen werden.
Im Falle eines Antrags auf Korrektur der nicht genehmigten – außer Nutzungen mit einem an die Öffentlichkeit geratenen oder gestohlenen Kennwort – oder genehmigten, jedoch fehlerhaft erfüllten Zahlungsvorgängen muss der Herausgeber nachweisen – ggf. durch Beglaubigung –, dass der Kunde den beanstandeten Zahlungsvorgang genehmigt hat, dieser ordnungsgemäß aufgezeichnet wurde und seine Erfüllung nicht durch technische oder Betriebsfehler gehindert wurde.
14.3. Bezüglich nicht genehmigter E-Geld-Transaktionen, die aus der Verwendung des an die Öffentlichkeit geratenen oder gestohlenen oder auf unbefugte Weise benutzten Kennwortes resultieren, trägt der Kunde den Schaden bis zu einem 45.000 HUF entsprechenden Betrag vor der auf die Fälle, in denen das Kennwort an die Öffentlichkeit gelangt, gestohlen oder unbefugt oder ohne Genehmigung benutzt wurde, gerichtete Meldung oder Sperrung gemäß 12.12.. Für Schäden, die aus dem Verzug hinsichtlich der Meldung oder Sperrung im Sinne von Punkt 12.12. resultieren, haftet ausschließlich der Kunde.
14.4. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, in den Fällen, in denen der Kunde oder ein Dritter mit der Kenntnis des Kunden das Kennwort oder das Barion-System missbraucht, ein Verfahren gegen den Kunden einzuleiten.
14.5. Der Kunden hat keine Verantwortung zu tragen, wenn der Schaden durch ein Verfahren entstanden ist, das als Bargeldersatzmittel anzusehen, persönlich zugeschnitten ist und durch Verwendung eines technologischen Informations- oder Fernkommunikationsmittels durchgeführt wurde, oder ohne persönliche Sicherheitselemente – etwa Kennwort – benutzt wurde, oder wenn der Herausgeber seiner Pflicht, dem Kunden eine Anmeldung im Sinne von Punkt 12.12. zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist.
14.6. Der Herausgeber trägt keine Verantwortung, wenn er nachweist, dass der im Zusammenhang mit einer nicht genehmigten E-Geld-Transaktion entstandene Schaden vom Kunden durch betrügerisches Verhalten oder durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Meldepflicht verursacht wurde. Ferner ist der Herausgeber von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden durch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Vertragspflichten des Kunden, so insbesondere, jedoch nicht ausschließlich der Pflichten bezüglich der Verwahrung und Verwaltung des Kennwortes, der PIN-Nummer oder des Mobiltelefons entstanden ist.
14.7. Nach der Meldung gemäß Punkt 12.12. haftet der Herausgeber für Schäden bezüglich solcher nicht genehmigter E-Geld-Transaktionen, die durch die Verwendung eines an die Öffentlichkeit geratenen oder gestohlenen Kennwortes entstanden sind oder aus der unbefugten Nutzung des Kennwortes resultieren.
14.8. Der Herausgeber geht im Zuge seiner Tätigkeit stets unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden – je nach den gegebenen Möglichkeiten – und mit der ihm zumutbaren Sorgfalt vor.
14.9. Der Herausgeber haftet nicht für die Konsequenzen der Erfüllung solcher falscher oder gefälschter Aufträge, deren falsche oder gefälschte Natur bei Anwendung der sorgfältigen Prüfung im Verlauf des gewöhnlichen Tagesgeschäfts nicht erkannt werden konnten.
14.10. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus durch ihn nicht abwendbaren Gründen oder aus einem nicht in seinen Zuständigkeitsbereich gehörenden Grund resultieren, so insbesondere Fehler der Fernmeldeleitungen, der Internetverbindung, der Datenübermittlungssysteme oder der Postdienste.
14.11. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus solchen Gründen entstehen, deren Abwendung oder Beeinflussung dem Herausgeber nicht möglich ist, so insbesondere Schäden aus vis maior, den Anordnungen nationaler oder ausländischer Behörden oder aus Störungen des Betriebs des Herausgebers, sodass der Herausgeber auch dann nicht für solche Schäden haftet, wenn er aus diesen Gründen seine Dienstleistungen vorübergehend einstellt oder einschränkt.
14.12. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden des Kunden, die daraus resultieren, dass die Annahmestelle oder der Händler im Verlauf des Kaufs oder sonstiger E-Geld-Transaktionen Fehler oder Unterlassungen begehen. Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Annahmestelle, an denen sich der Herausgeber nicht beteiligt, bleibt die Verantwortung des Kunden gegenüber dem Herausgeber von diesem Streit, so wie von Gegenforderungen oder Ansprüchen auf Verrechnung, die der Kunde gegenüber der Annahmestelle oder dem Händler geltend machen kann, unberührt.
14.13. Geschieht die Erfüllung des Auftrages mit Verwendung einem individuellen Identifizierungsmerkmal (etwa Benutzerkennung, Rechnungsnummer), gilt der Auftrag in Bezug auf den durch das individuelle Identifizierungsmerkmal angegebenen Zahlungsempfängers als erfüllt. Für die Nichterfüllung oder fehlerhafte Erfüllung im Falle der Benutzung eines fehlerhaften individuellen Identifizierungsmerkmals, trägt der Herausgeber keine Verantwortung.
14.14. Wenn der Kunde über die durch den Herausgeber bestimmten und dem Kunden mitgeteilten, für die Erfüllung erforderlichen Daten und individuellen Identifizierungsmerkmalen hinaus weitere Daten angibt, haftet der Herausgeber für den durch das individuelle Identifizierungsmerkmal bestimmten Teil der Erfüllung.
14.15. Der Herausgeber legt im Interesse der Zurückerlangung des Betrages des Auftrags die in der gegebenen Situation zu erwartende Verhaltensweise an den Tag. Hat der Herausgeber den Betrag des Auftrags zurückerlangt, ist er berechtigt, eine Zusatzgebühr gemäß der Konditionsliste zu berechnen.
14.16. Hat der Kunde die E-Geld-Transaktion als zahlende Partei eingeleitet, haftet der Herausgeber für die fehlerhafte Erfüllung der E-Geld-Transaktion. Im Falle einer bestehenden Verantwortung des Herausgebers ist er verpflichtet, den Betrag der nicht erfüllten oder fehlerhaft erfüllten E-Geld-Transaktion an die zahlende Partei zurückzuerstatten und den ursprünglichen Zustand so wiederherzustellen, als ob es zu keiner fehlerhaften E-Geld Transaktion gekommen wäre.
14.17. Ist der Kunde der Zahlungsempfänger der E-Geld-Transaktion, ist der Herausgeber verpflichtet, den Betrag der E-Geld-Transaktion dem Kunden als Zahlungsempfänger unverzüglich zur Verfügung zu stellen und auf seinem Barion-Konto gutzuschreiben.
14.18. Auf Anfrage des Kunden als zahlende Partei ist der Herausgeber verpflichtet – unabhängig von der Verantwortung für die Nichterfüllung oder fehlerhafte Erfüllung der E-Geld-Transaktion –, im Interesse der Zurückverfolgung der nicht erfüllten oder fehlerhaft erfüllten E-Geld-Transaktion das allgemein zu erwartende Verhalten an den Tag zu legen und den Kunden über das Ergebnis der Zurückverfolgung in Kenntnis zu setzen.
14.19. Der Herausgeber wird von seiner Haftung befreit, wenn er nachweist, dass die Erfüllung seiner Pflicht im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung, der Genehmigung oder Korrektur der E-Geld-Transaktion durch nicht abwendbare Gründe außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs (vis maior) oder durch Vorgaben des Gesetzes oder des Gemeinschaftsrechtsaktes behindert wurde.
15.1. Die Sprache des Vertrages und der Korrespondenz stimmt mit der Sprache des Vertragsabschlusses überein, die bei der Registrierung aus den dort aufgezählten Sprachen ausgewählt werden kann.
15.2. Vorabinformierung der Kunden
15.2.1. Der Herausgeber übergibt dem den Vertragsabschluss einleitenden Kunden vor Vertragsabschluss die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Konditionsliste und deren Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger und macht diese Dokumente vor Vertragsabschluss, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie nach dem Vertragsabschluss auf seiner Webseite und auch an seinem Sitz des für den Kunden und für jeden zugänglich. Ferner übergibt der Herausgeber diese Dokumente dem Kunden jederzeit auf Anfrage in Papierformat oder auf einem dauerhaften Datenträger.
15.2.2. Der Herausgeber informiert den Kunden über die Erfüllung der einzelnen E-Geld-Transaktionen durch Aushang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Konditionsliste am Sitz des Herausgebers und durch Veröffentlichen auf seiner Webseite.
15.3. Nachträgliche Kundeninformierung
15.3.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Herausgeber den Kunden auf die nachfolgende Weise über die Erfüllung von E-Geld-Transaktionen, der Herausgabe und des Rücktausches sowie anderer Aufträge, ferner über die Daten, die die Identifizierung des Auftrages ermöglichen, über Belastungen des Barion-Kontos oder Gutschriften zu Gunsten des Barion-Kontos, über Belastungen mit Gebühren und die Daten, die im Sinne des Gesetzes über den Geldverkehr (Ptf.) in der nachträglichen Kundeninformierung bestimmt worden sind, informiert:
15.3.2. Der Kunde kann über die Barion-Geldbörse jederzeit Informationen zu dem auf dem Barion-Konto zur Verfügung stehenden E-Geld erhalten und das Guthaben prüfen.
15.3.3. Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, sendet ihm der Herausgeber den monatlichen Kontoauszug im Sinne von Punkt 15.3.1.a) auf Anfrage anstatt auf einem dauerhaften Datenträger einmal pro Monat unentgeltlich in Papierformat per Post.
15.3.4. Der Kunde ist berechtigt, über den Barion Kontoauszug im Sinne von Punkt 15.3.1. hinaus über einen beliebigen Zeitraum einen Auszug in Papierformat zu beantragen, bezüglich dessen der Herausgeber berechtigt ist, eine Gebühr gemäß der Konditionsliste zu berechnen.
15.4. Der Herausgeber und der Kunde sind verpflichtet, in ihren vertraglichen Beziehungen zusammenarbeitend und die gegenseitigen Interessen berücksichtigend zu verfahren. Die Parteien sind verpflichtet, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie während des Bestehens des Vertrags zu kooperieren und müssen die berechtigten Interessen des jeweils anderen beachten. Die Parteien müssen einander sowohl vor Vertragsabschluss als auch während des Bestehens des Vertrages über alle wesentlichen Umstände informieren.
15.5. Sowohl der Herausgeber als auch der Kunde können die füreinander bestimmten Benachrichtigungen, Willenserklärungen auf nachfolgende Weise tätigen und die Korrespondenz miteinander halten:
15.6. Die Erreichbarkeiten des Herausgebers:
15.7. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass die Parteien sich gegenseitig rechtswirksam auf elektronischem Wege über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder über die Barion-Geldbörse im Zusammenhang mit dem Vertrag informieren sowie Willenserklärungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen abgeben können, einschließlich der Modifizierung oder Aufhebung des Vertrages.
15.8. Die Parteien vereinbaren, dass sie die einander zugesandten Benachrichtigungen zu den nachfolgenden Zeitpunkten als erfüllt betrachten:
15.9. Der Herausgeber sendet – in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung der Parteien – die Benachrichtigungen und Erklärungen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bzw. an andere von Barion unterstützte elektronische Erreichbarkeiten. Der Herausgeber haftet nicht für etwaige Schäden, die aus der ausgebliebenen Entgegennahme von Benachrichtigungen resultieren.
15.10. Der Herausgeber haftet nicht dafür, wenn sich die Übermittlung aufgrund der Ungenauigkeit des angegebenen Namens, der E-Mail-Adresse oder anderer Daten oder aufgrund anderer, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Herausgebers liegenden Gründe verzögert oder erfolglos ist.
15.11. Der Herausgeber kann die Kunden auch über einen Aushang an seinem Sitz sowie durch die Veröffentlichungen auf seiner Webseite benachrichtigen, sofern die Inhalte der Benachrichtigung einen breiten Kundenkreis betrifft.
15.12. Der Herausgeber informiert die Kunden über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Konditionsliste oder der Veröffentlichungen durch Aushang bzw. durch elektronische Veröffentlichung auf seiner Webseite sowie im Falle von gesetzlich vorgeschriebenen Fällen in der dort vorgeschriebenen Form.
15.13. Kundenbeschwerden kann der Kunde gemäß den Bestimmungen Regelwerk für Beschwerdemanagement des Herausgebers einreichen. Der Herausgeber veröffentlicht sein Regelwerk für Beschwerdemanagement durch Aushang an seinem Sitz sowie auf seiner Webseite.
16.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Herausgeber im Rahmen der Datenangabe wahrheitsgemäße und vollständige Daten anzugeben.
16.2. Sofern der Herausgeber aus dem Kunden vorwerfbaren Gründen unvollständige, unwahre, falsche oder nicht zufriedenstellende Daten erhält oder der Kunde ihm die angeforderte Dokumentation nicht übergibt und eine Berichtigung nicht möglich ist oder nicht vom Herausgeber zu erwarten ist, ist der Herausgeber – nach eigenem Ermessen – berechtigt, den Abschluss dieses Vertrags oder die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, beziehungsweise die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen beziehungsweise den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
16.3. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen in den dem Herausgeber übermittelten Daten sowie in Umständen und Tatsachen, die hinsichtlich seines Rechtsverhältnisses mit dem Herausgeber bedeutend sind, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Unterlassung der Meldung resultieren.
16.4. Sofern in den Daten des Kunden Änderungen aufgetreten sind, welche die Daten betreffen, die auf Grundlage von Dokumenten im Rahmen der Kundenidentifizierung gemäß Punkt 18. erfasst wurden, einschließlich der Erklärung bezüglich des tatsächlichen Eigentümers, ist der Kunde verpflichtet, die Änderung der Daten unter Vorlage der dies belegenden Dokumente persönlich vorzunehmen.
16.5. Der Herausgeber ist berechtigt, die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten in öffentlich zugänglichen Datenbanken und im gesetzlich zulässigen Rahmen zu überprüfen. Stellt der Herausgeber im Rahmen der Überprüfung fest, dass die vom Kunden angegebenen Daten nicht wahrheitsgemäß sind, ist er berechtigt, die Dienstleistung auszusetzen oder nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
16.6. Sofern der Kunde dem Herausgeber gegenüber unwahre oder falsche Daten angegeben hat oder die vom Kunden angegebenen Daten aus sonstigen Gründen nicht wahrheitsgemäß sind, ist der Kunde verpflichtet, dem Herausgeber alle hieraus resultierenden Schäden zu ersetzen.
17.1. Der Herausgeber und der Kunde sind verpflichtet, nicht öffentliche, mit ihrem gegenseitigem Verhältnis und der anderen Partei zusammenhängende Informationen, über die sie im Verlauf des Geschäftsverhältnisses Kenntnis erlangten, vertraulich zu behandeln.
17.2. Der Herausgeber behandelt alle im Zusammenhang mit der Erbringung der E-Geld-Dienstleistung zur Verfügung stehenden Tatsachen, Informationen, Lösungen und Daten über den Kunden, die sich auf die Person des Kunden, seine Daten, Vermögensverhältnisse, Geschäftstätigkeit, seinen Wirtschaftsbetrieb, seine Eigentums- und Geschäftsverhältnisse sowie auf den mit dem Herausgeber geschlossenen Vertrag beziehen als Zahlungsgeheimnis und hält diese unbefristet geheim.
17.3. Der Herausgeber behandelt die im Verlauf seines Kontakts mit dem Kunden erlangten und als Zahlungsgeheimnis anzusehenden Informationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend als Zahlungsgeheimnisse und gibt von diesen nur die in der schriftlichen und amtlich beglaubigten oder mit voller Beweiskraft ausgestatteten – die zur Weitergabe freigegebenen Daten genau umschreibenden – Vollmacht des Kunden sowie die durch das Gesetz festgelegten Daten nur an durch das Gesetz bestimmte Personen weiter. Es ist nicht erforderlich eine amtlich beglaubigte oder mit voller Beweiskraft ausgestattete Vollmacht auszustellen, wenn der Kunde seine Vollmachtserklärung im Rahmen des Vertragsabschlusses mit dem Herausgeber abgibt.
17.4. Der Herausgeber und der Kunde sind verpflichtet, alle Tatsachen, Informationen, Lösungen oder Daten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der anderen Partei, deren Veröffentlichung oder Erlangen und Verwendung durch Unbefugte das rechtmäßige finanzielle, wirtschaftliche oder marktbezogene Interesse des Berechtigten – außer des ungarischen Staates – verletzten oder gefährden würde und bezüglich derer der Berechtigte im Interesse der Geheimhaltung alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und unbefristet zu verwahren.
17.5. Der Herausgeber behandelt die Daten des Kunden entsprechend den Bestimmung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, etwa der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Gesetzes 2011/CXII. über die Informationsfreiheit. Der Herausgeber informiert den Kunden durch das auf der Webseite des Herausgebers veröffentlichte Datenschutzerklärung und den Informationen über Cookies über die Details der Datenbehandlung.
17.6. Der Kunde nimmt durch die Einleitung des Abschlusses des vorliegenden Vertrags sowie den tatsächlichen Vertragsschluss zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Herausgeber seine im Zuge der Vorbereitung des Vertragsschlusses, des Vertragsschlusses selbst sowie der Vertragserfüllung erlangten Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung und der Informationen über Cookies dokumentiert, behandelt, bearbeitet und weitergibt.
17.7. Die Organisation als Kunde genehmigt ausdrücklich und nimmt zur Kenntnis, dass der Herausgeber für die Vertragserfüllung und die Erbringung von E-Geld-Dienstleistungen sowie für seine internen Arbeitsabläufe und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten datenverarbeitende Dritte und ausgelagerte Aufgaben ausführende Dritte sowie E-Geld-Sales-Partner heranziehen kann, denen der Herausgeber in diesem Zusammenhang die ihm zur Verfügung stehenden Daten und Zahlungsgeheimnisse weitergibt. Die jeweils aktuelle Liste der datenverarbeitenden Dritten und ausgelagerte Aufgaben ausführenden Dritten sowie der E-Geld-Sales-Partner einschließlich der Tätigkeitsbeschreibung dieser, veröffentlicht der Herausgeber auf seiner Webseite. Detaillierte Informationen bezüglich der Weitergabe von persönlichen Daten enthalten das auf der Webseite des Herausgebers publizierte Datenschutzerklärung sowie die Informationen über Cookies.
17.8 Die Privatperson als Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Herausgeber für die Vertragserfüllung und die Erbringung von E-Geld-Dienstleistungen sowie für seine internen Arbeitsabläufe und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten datenverarbeitende Dritte und ausgelagerte Aufgaben ausführende Dritte sowie E-Geld- Sales-Partner heranziehen kann, denen der Herausgeber in diesem Zusammenhang die ihm zur Verfügung stehenden Daten und Zahlungsgeheimnisse weitergibt. Im Zusammenhang mit der Datenübergabe im Sinne dieses Punktes genehmigt die Privatperson ausdrücklich die Übermittlung seiner zu den Zahlungsgeheimnissen gehörenden Daten. Die jeweils aktuelle Liste der datenverarbeitenden Dritten und ausgelagerte Aufgaben ausführenden Dritten sowie der E-Geld-Sales-Partner einschließlich der Tätigkeitsbeschreibung dieser, veröffentlicht der Herausgeber auf seiner Webseite. Detaillierte Informationen bezüglich der Weitergabe von persönlichen Daten enthalten das auf der Webseite des Herausgebers publizierte Datenschutzerklärung sowie die Informationen über Cookies.
17.9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert durch die Inanspruchnahme Dienstleistung, dass die dem Herausgeber zur Verfügung stehenden – als persönliche Daten und/oder Zahlungsgeheimnisse anzusehenden – Daten des Kunden der Herausgeber für die Vertragserfüllung und die Erbringung der E-Geld-Dienstleistungen, insbesondere für die Annahme der Bankkarte und Bankkartenaufladungen, der diesbezüglichen Chargeback-Ansprüche und Rückerstattungsansprüche sowie für die Aufarbeitung des Rücktausches und dessen Abrechnung und Erfüllung im für die Erfüllung notwendigen Umfang seinem mitwirkenden, kontoführenden Kreditinstitut sowie den an der Bankkartenzahlung und Abrechnung teilnehmenden Annahmepartnern, den Herausgeber der Bankkarte oder der Kartengesellschaft übergibt.
17.10. Sofern der Kunde dem Herausgeber die Daten Dritter zur Verfügung stellt, gewährleistet der Kunde, dass er dies rechtmäßig tut und – sofern erforderlich – die notwendige Genehmigung der betroffenen Partei hat. Hieraus resultierende Schäden muss der Kunde dem Herausgeber ersetzen.
17.11. Der Kunde akzeptiert, dass der Herausgeber berechtigt ist, Auskunft bezüglich der persönlichen und sonstigen Daten des Kunden und solche Informationen enthaltende Dokumente auf elektronischem Wege oder telefonisch anzufordern und diese im Interesse der Erbringung der Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages, der Überprüfung der Pflichten des Kunden und der Erfüllung der durch den Herausgeber eingegangenen Verbindlichkeiten zu überprüfen und zu speichern. Die übergebenen Dokumente – mit Ausnahme der elektronisch weitergeleiteten Dokumente – müssen Originale oder notariell beglaubigte Kopien sein.
18.1. Der Herausgeber ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss sowie bei Erfüllung des Vertrages und der E-Geld-Dienstleistungen Kundenüberprüfungsmaßnahmen im Sinne der jeweils gültigen Vorschriften über die Verhinderung und Vorbeugung von Geldwäsche (nachfolgend: Geldwäschevorschriften) zu ergreifen, und den Kunden im Rahmen dieser Überprüfung zu identifizieren und den Geschäftskontakt fortlaufend zu beobachten und zu analysieren.
18.2. Im Verlauf der Kundenidentifizierung akzeptiert der Herausgeber die Vertretung des Kunden durch einen Bevollmächtigten, sofern die Vollmacht den durch den Herausgeber bestimmten inhaltlichen und formellen Anforderungen entspricht.
18.3. Der Herausgeber ereilt über sein Verfahren im Sinne der jeweils gültigen Geldwäschevorschriften sowie den diesbezüglich bestehenden Pflichten der Kunden, so etwa die Angabe von Daten, die Abgabe von Erklärungen, Vorzeigepflicht bezüglich Dokumenten und die Pflicht, persönlichen zu erscheinen in dem auf seiner Webseite auffindbaren diesbezüglichen Informationsmaterial Auskunft. Sofern der Kunde seine darin enthaltenen Pflichten nicht erfüllt, ist der Herausgeber berechtigt, den Vertragsabschluss oder im Falle eines bestehenden Vertrages den betroffenen Auftrag oder die betroffene Dienstleistung zu verweigern oder den bestehenden Vertrag ohne weitere Begründung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
18.4. Die Kundenidentifizierung kann während des Bestehens des Vertrages im Falle der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und der Bedingungen des diesbezüglich auf der Webseite des Herausgebers veröffentlichten Informationsmaterials (etwa das Erreichen bestimmter Grenzbeträge) mehrfach, ggf. mit abweichender Intensität durchgeführt werden.
18.5. Der Herausgeber verwendet und behandelt die ihm im Verlauf der Erfüllung der Kundenidentifizierung bekannt gewordenen Daten auch zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und der Dienstleistungen.
19.1. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, das Barion-System zu warten und zu entwickeln und in diesem Zusammenhang die Erreichbarkeit der E-Geld-Dienstleistungen und deren Kreis zu beschränken oder auszusetzen. Der Umfang solcher Beschränkungen oder Aussetzungen kann am gegebenen Kalendertag den Zeitraum von 3 Stunden nicht überschreiten. Der Herausgeber ist verpflichtet, die geplante Wartung und Entwicklung von Barion so und zu solchen Zeitpunkten durchzuführen, dass die Erreichbarkeit der durch die Kunden genutzten Dienstleistungen auf die möglichst geringfügigste Weise und im möglichst geringfügigsten Umfang beschränkt oder ausgesetzt wird.
19.2. Im Falle von Fehlfunktionen des Barion-Systems unternimmt der Herausgeber alle von ihm zu erwartenden Schritte im Interesse der Behebung des Fehlers. Der Herausgeber verpflichtet sich dazu, dass er in solchen Fällen die Erreichbarkeit der Dienstleistungen nicht länger als 24 Stunden nach Auftreten der Fehlfunktion beschränkt oder aussetzt.
19.3. Der Herausgeber haftet ausschließlich für Schäden, die aus Beschränkungen oder Aussetzungen resultieren, welche die in den Punkten 19.1. und 19.2. enthaltenen Zeiträume überschreiten.
19.4. Sofern die Wartung oder Entwicklung vorab geplant ist, informiert der Herausgeber den Kunden vorab über die zu erwartende Dauer der Pause. Sofern die Wartung oder Entwicklung aus nicht vorhersehbaren Gründen durchgeführt wird und daher nicht zuvor geplant war, unternimmt der Herausgeber alle notwendigen Schritte, um den Kunden unverzüglich über das Aussetzen und dessen zu erwartende Dauer zu informieren. Die Auskunft für die Kunden im Sinne dieses Punktes erteilt der Herausgeber – sofern möglich – über die Barion-Geldbörse und seine Webseite.
19.5. Der Herausgeber haftet nicht für Fehler, die aus der anormalen Funktion des Internets resultieren sowie für die hieraus resultierende Aussetzung oder Beschränkung der Dienstleistungen.
20.1. Die Parteien können den zwischen ihnen zustande gekommenen Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen ändern.
20.2. Der Herausgeber ist berechtigt, den Vertrag, insbesondere die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Konditionsliste einseitig, auf für den Kunden nicht nachteilige Weise, ohne vorherige Informierung des Kunden zu ändern.
20.3. Der Herausgeber ist ferner berechtigt, in Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften sowie den Bestimmungen des Vertrages, diesen Vertrag, insbesondere die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Konditionsliste bei der Einführung neuer Dienstleistungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen.
20.4. Der Herausgeber kann den Vertrag mit der Einführung von neuen Gebühren oder Kosten nicht einseitig ändern, mit Ausnahme der Einführung neuer Dienstleistungen.
20.5. Der Herausgeber ist berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften den Vertrag, insbesondere die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Konditionsliste einseitig, auf für den Kunden nachteilige Weise und nach dessen vorheriger Informierung zu ändern, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle des Eintritts folgender Gründe:
a. mit den Rechtsverhältnissen zwischen dem Herausgeber und dem Kunden eng und unmittelbar verbundene, sich auf die Tätigkeit und die Betriebsbedingungen des Herausgebers beziehende oder damit in Verbindung stehende Änderungen von Rechtsvorschriften (einschließlich der Änderungen der sonstigen juristischen Mittel der Staatsverwaltung und Rechtsakte der Europäischen Union), von Notenbankverfügungen, oder anderer für den Herausgeber verbindlichen Normvorgaben (einschließlich behördlicher oder gerichtlicher Beschlüsse, Verfahren, Anordnungen, Leitlinien oder Änderungen der Verwaltungspraxis oder Rechtssprechungspraxis bezüglich dieser);
b. die Änderungen von die Rechtsverhältnisse zwischen dem Herausgeber und dem Kunden eng und unmittelbar berührenden - mit der Tätigkeit des Herausgebers verknüpfbaren Abgaben (etwa Steuern);
a. Änderung der Kreditwürdigkeit von Ungarn;
b. die Änderung des landesspezifischen Kreditausfallversicherung (credit default swap);
c. die Änderung des Basiszins, der Repo- und Einlagezinsen der Notenbank;
d. die Änderung der Interbankzinsraten/Kreditzinsraten;
e. die Änderung der Renditekurven der vom Ungarischen Staat oder dem Kreditgeber herausgegebenen Anleihen oder SWAP im Verhältnis zueinander;
f. die Änderung der Möglichkeiten für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Finanzmärkten;
g. die Änderung der Kapital- und Finanzmarktzinsen;
h. die Änderung und/oder das Aussetzen der Rendite aus Staatsanleihen;
i. die Änderung des Umfangs der internationalen und der ungarischen Devisenzinsen.
a. die Änderung der Kontoführungskosten des Herausgebers;
b. das Inkrafttreten oder die Änderung solcher Rechtsvorschriften oder Verfügungen der Notenbank oder sonstiger Verfügungen, die dem Herausgeber Mehrkosten oder Einnahmeverluste verursachen;
c. im Zusammenhang mit den für die Kunden erbrachten Dienstleistungen bei dem Herausgeber anfallende, von Dritten bestimmte Kosten oder die Änderung der allgemeinen Betriebskosten des Herausgebers;
d. etwaige Änderungen in den IT-Systemen des Herausgebers, seinen internen Abläufen, Verfahrens-, Betriebsvorschriften und in den Vorschriften zur Übernahme von Risiken;
e. die Änderung der Kosten von Datenschutzanwendungen, erforderliche IT-Entwicklungen;
f. die Änderung der materiellen Kosten der durch die Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen;
g. die Änderung der Geschäftspolitik des Herausgebers;
h. die Einführung neuer Dienstleistung für die Kunden oder die Einstellung oder Aussetzung bestehender Dienstleistungen;
i. als Konsequenz einer den Herausgeber betreffenden gesellschafsrechtlichen Umstrukturierung insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Abweichungen zwischen den IT-Systemen, Verzeichnissen, Verfahrensordnungen und Abläufen.
20.6. Es gilt nicht als einseitige und für den Kunden nachteilige oder ungünstige Änderung, wenn der Herausgeber eine neue Dienstleistung und im Zusammenhang mit dieser neue Gebühren einführt, sofern die Inanspruchnahme der neuen Dienstleistung für den Kunden nicht verbindlich ist, und wenn die Änderung der Bedingungen sich ausschließlich auf Neukunden oder neu abzuschließende Verträge bezieht. Als nicht einseitige und für den Kunden nicht nachteilige Änderung gilt ebenfalls nicht, wenn der Herausgeber die Vertragsbedingungen bei Ablauf eines vorher festgelegten Zeitraumes oder dem Eintreten vorher festgelegter Bedingungen auf der zuvor angekündigten Art und Weise und in dem zuvor angekündigten Umfang ändert.
20.7. Über die für den Kunden nachteilige oder ungünstige einseitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Konditionsliste informiert der Herausgeber den Kunden mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten der Änderung durch Veröffentlichung der Änderung auf seiner Webseite sowie durch einen Aushang an seinem Sitz. Im Falle von als Verbraucher oder Mikrounternehmen anzusehenden Kunden informiert der Herausgeber die betroffen Kunden zusätzlich mittels dauerhafter Datenträger.
20.8. Über Änderungen, die keine nachteiligen Auswirkungen auf den Kunden haben, informiert der Herausgeber die Kunden spätestens am Werktag vor deren Inkrafttreten durch Veröffentlichung der Änderung auf der seiner Webseite sowie durch einen Aushang am Sitz des Herausgebers.
20.9. Sofern der Kunde eine nachteilige einseitige Änderung einer Vertragsbedingung auf sich bezogen als Interessenverletzung betrachtet, ist er berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Gebühren, Kosten oder sonstigen Zahlungspflichten schriftlich oder per E-Mail oder in elektronischer Form über seine Barion-Geldbörse oder auf der Webseite des Herausgebers bis zum letzten Werktag vor dem Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Sofern der Kunde seine Beanstandung hinsichtlich der Änderung nicht spätestens bis zum letzten Werktag vor deren Inkrafttreten schriftlich, per E-Mail oder in elektronischer Form über sein Barion-Geldbörse oder auf der Webseite des Herausgebers meldet, sind die Änderungen der Bedingungen als vom Kunden angenommen und akzeptiert anzusehen.
21.1. Der Vertrag endet:
21.2. Wenn auf dem Barion-Konto kein E-Geld gespeichert oder registriert ist, bedeutet dies nicht die Endigung des Vertrages.
21.3. Die Parteien können das zwischen ihnen zustande gekommenen Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufzulösen.
21.4. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sofern die Erfüllung einer vom Kunden in Auftrag gegebenen E-Geld-Transaktion noch ansteht, kann der Kunde von seinem Kündigungsrecht ausschließlich nach erfolgter Erfüllung des Auftrages Gebrauch machen. Mit der Kündigung wird der gesamte Vertrag beendet, einzelne Barion-Konten können separat nicht aufgelöst werden.
21.5. Sofern der Kunde den Vertrag 1 Jahr nach Vertragsabschluss kündigt und es nicht aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Herausgeber zur Kündigung kam, ist der Herausgeber berechtigt, eine Gebühr gemäß der jeweils gültigen Konditionsliste zu erheben. Im Falle eines als Verbraucher anzusehenden Kunden ist er nicht berechtigt, eine Gebühr im Sinne dieses Punktes zu erheben, wenn die Kündigung vierzehn Tage nach Vertragsabschluss erfolgte.
21.6. Der Herausgeber ist berechtigt, die einzelnen Dienstleistungen und/oder den Vertrag mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
21.7. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden ist der Händler berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als schwerwiegende Vertragsverletzung des Kunden gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
21.8. Im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist der Herausgeber nach eigenem Ermessen berechtigt:
21.9. Mit Endigung des Vertrages enden die im Vertrag festgelegten Verbindlichkeiten des Herausgebers und alle gegenüber dem Herausgeber bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden – unabhängig von deren ursprünglichen Fälligkeit – laufen am Tag der Endigung des Vertrages ab und werden fällig, und der Herausgeber ist berechtigt, seine Forderung am Tag der Fälligkeit gemäß dem Vertrag anzurechnen. Indes hebt die Endigung des Vertrages die Abrechnungs- und Zahlungspflichten der Parteien nicht auf.
21.10. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages sind die Parteien zu Folgendem verpflichtet:
21.11. Im Falle der Auflösung oder Beendigung des Vertrages aus gleichwelchem Grund, tauscht der Herausgeber den auf dem Barion-Konto des Kunden zur Verfügung stehenden E-Geldbetrag ohne gesonderte Anfrage des Kunden automatisch gemäß Punkt 9. mit den Abweichungen gemäß des hiesigen Punktes 21. zurück.
21.12. Im Falle der Auflösung oder Beendigung des Vertrages aus gleichwelchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, das Zahlungskonto anzugeben, auf welches der Herausgeber den Gegenwert des vom aufgelösten Barion-Konto zurückgetauschten E-Geldes überweisen soll. Sofern der Kunde kein Konto angegeben hat oder das angegebene Konto und dessen Daten nicht eindeutig identifiziert werden können, unvollständig sind oder die Überweisung aufgrund der angegebenen Daten aus sonstigen Gründen nicht erfüllt werden kann, nimmt der Herausgeber den zur Verfügung stehenden Gegenwert des zurückgetauschten E-Geldes solange in Verwahrung, bis der Kunde ihm die für die Erfüllung der Überweisung notwendigen Daten nicht zur Verfügung gestellt hat. Die Verwahrung geschieht ohne Zinszahlungspflicht und der Herausgeber ist berechtigt, für die Verwahrung eine Gebühr gemäß der Konditionsliste zu berechnen.
21.13. Den Gegenwert des vom Herausgeber im Verlauf der Abrechnung an den Kunden zurückgetauschten E-Geldes zahlt er durch Banküberweisung auf das vom Kunden angegebene Konto. Der Herausgeber erfüllt die Zahlung ausschließlich auf inländische Konten, ausländische Bankkontonummern akzeptiert er nicht.
22.1. Der Herausgeber informiert den Kunden hiermit, dass er im Rahmen der den jeweils gültigen Rechtsvorschriften entsprechenden Auslagerung im Interesse der Durchführung seiner einzelnen Tätigkeiten Drittanbieter in Anspruch nimmt. Die jeweils gültige Liste dieser Dienstleister wird auf der Webseite des Dienstleisters veröffentlicht.
22.2. Der Herausgeber informiert den Kunden hiermit, dass er im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen die auf seiner Webseite vorgestellten E-Geld-Vertriebspartner heranzieht.
23.1. Die Parteien versuchen, die zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten im Rahmen friedlicher Verhandlungen zu regeln. Sollte dies erfolglos sein, können sie sich an das zuständige Gericht wenden. Die Aufsicht über den Herausgeber üben die Ungarische Nationalbank (Magyar Nemzeti Bank – H-1013 Budapest, Krisztina krt. 39.) sowie die Wettbewerbsaufsichtsbehörde (Gazdasági Versenyhivatal – H-1054 Budapest, Alkotmány u. 5.) aus.
23.2. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Entstehung des Vertrages, dessen Gültigkeit, Wirksamkeit und Beendigung sowie auf Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen kann ein als Verbraucher anzusehender Kunde ein Verfahren der Finanzschlichtungskörperschaft (Pénzügyi Békéltető Testület) einleiten.
23.3. Sofern der Herausgeber nicht sofort einen ihm auf Grundlage des Vertrags oder einer Rechtsvorschrift zustehenden Anspruch geltend macht oder bezüglich der Ausübung eines solchen Rechts säumig ist oder diese Rechte nur teilweise wahrnimmt, bedeutet dies nicht, dass der Herausgeber auf dieses Recht verzichtet. Die dem Herausgeber auf Grundlage des vorliegenden Vertrags zustehenden Rechte ergänzen sämtliche Rechte, die ihm auf Grundlage der Rechtsvorschriften zustehen.
23.4. Im Falle des Herausgebers existiert kein spezieller Garantiefonds, an den sich der Kunde wenden kann.
24.1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenwärtig oder zukünftig rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sind, wirkt sich das nicht auf die Rechtmäßigkeit, die Wirksamkeit und die Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht aus und behindert diese nicht.
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