Barion Payment Inc. Regelwerk für Beschwerdemanagement
Gültig ab dem: 20. Februar 2020.
Regelwerk für Beschwerdemanagement
Regelwerk für Beschwerdemanagement
⤋ Herunterladen
Die Barion Payment Zrt. empfängt und bearbeitet Beschwerden in Einklang mit den Vorgaben von § 288 des Gesetzes CCXXXVII/2013 über die Kreditinstitute und Finanzunternehmen nach Maßgabe des nachfolgenden Regelwerks für Beschwerdemanagement.
Sofern Sie eine Beschwerde haben, können Sie diese wörtlich oder schriftlich bei unserem Unternehmen vortragen.
Wörtliche Beschwerden können Sie auf zwei Arten vortragen:
Wenn Sie eine schriftliche Beschwerde einlegen möchten, können Sie dies wie folgt tun:
Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens können Sie sich auch durch einen Dritten vertreten lassen. In diesem Fall muss die Vertretungsvollmacht den Maßgaben des Gesetzes III/1952 über die Zivilprozessordnung entsprechen.
Die aktuelle und frühere Versionen des Regelwerks für Beschwerdemanagement können Sie von der Homepage von Barion herunterladen.
Die Prüfung der Beschwerde ist unentgeltlich, selbstverständlich berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren für die Prüfung Ihres Beschwerdeanliegens. Wir prüfen jede Beschwerde unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gründlich und beschließen die notwendigen Maßnahmen unter Beachtung sämtlicher einschlägiger Umstände.
Sie können Ihr Beschwerdeanliegen im Verlauf Ihrer Kundentermine unseren Mitarbeitern gegenüber jederzeit telefonisch, elektronisch oder schriftlich vortragen.
Mündliche Beschwerden werden sofort geprüft und nach Möglichkeit umgehend behoben.
Sofern Ihre Beschwerde jedoch nicht unverzüglich behoben werden kann oder Sie mit der vor Ort erhaltenen Auskunft unzufrieden sind, erstellt unser Mitarbeiter ein Protokoll über Ihre Beschwerde und den einschlägigen Standpunkt der Barion Zrt. und überreicht Ihnen eine Kopie des Protokolls oder sendet Ihnen dieses nach Abschluss der telefonischen Beschwerde zeitgleich mit dem Antwortschreiben in der Sache zu. In diesem Fall senden wir unsere mit Begründung versehene Antwort auf die Beschwerde innerhalb von 30 Werktagen nach Mitteilung der Beschwerde zu.
Das Protokoll enthält folgende Daten:
Darüber hinaus zeichnen wir telefonisch mitgeteilte Beschwerden auf und verwahren die Aufzeichnung für 1 Jahr. Innerhalb dieser Zeit ermöglichen wir Ihnen, sich die Tonaufzeichnung erneut anzuhören und stellen Ihnen unentgeltlich das beglaubigte Protokoll der Tonaufzeichnung zur Verfügung.
Sofern Sie dies beantragen, ermöglichen wir Ihnen telefonisch die vorherige Terminabsprache für einen persönlichen Kundentermin, welchen wir innerhalb von fünf Tagen nach der Beantragung sicherstellen.
Über die oben aufgeführten Möglichkeiten hinaus können Sie Ihre Beschwerde auch schriftlich verfassen und einem unserer Mitarbeiter persönlich in unserem Büro übergeben oder sie uns unter den oben aufgeführten Kontaktdaten per Post oder elektronisch übermitteln.
Wir senden Ihnen unsere mit Begründung versehene Antwort im Zusammenhang mit der schriftlichen Beschwerde innerhalb von 30 Werktagen nach Mitteilung der Beschwerde zu.
Im Sense/Net gibt es eine zentrale Beschwerdestelle, bei der die Bearbeitung von Kundenbeschwerden zentralisiert und fachkundig von unseren Kollegen durchgeführt wird. Wir führen ein elektronisches Verzeichnis über die eingegangenen Kundenbeschwerden.
Sofern die Beschwerde in unserem Büro oder telefonisch nicht unverzüglich behoben werden kann oder Sie mit der Lösung nicht einverstanden sind oder sofern Sie Ihre Beschwerde schriftlich zugesandt haben, gelangt die Beschwerde zwecks Bearbeitung und Lösung an die zentrale Beschwerdestelle. Wir sind um eine möglichst schnelle und befriedigende Klärung der Beschwerden bemüht und unternehmen zu diesem Zwecke alles in unserer Macht stehende.
Sofern Sie die Beschwerde nicht an die Adresse der im Regelwerk für Beschwerdemanagement festgelegten, für die Beschwerdebearbeitung zuständigen Organisationseinheit senden oder Ihre schriftliche Beschwerde in unserem Büro nicht an den dafür zuständigen Sachbearbeiter übergeben, so übermittelt der mit der Beschwerde konfrontierte Mitarbeiter die Beschwerde unverzüglich an den zuständigen Kollegen. Sofern Sie Ihre mündliche Beschwerde nicht gegenüber dem zur Beschwerdebearbeitung ernannten Mitarbeiter vortragen, unterrichtet Sie unser Mitarbeiter über die Erreichbarkeit des für die Beschwerdebearbeitung zuständigen Kollegen.
Wir informieren Sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde über das Ergebnis der Prüfung und über unseren diesbezüglichen begründeten Standpunkt, welchen wir im Falle einer elektronisch eingereichten Beschwerde auf elektronischem Wege und in jedem anderen Fall auf dem Postweg zusenden.
Sofern wir für die Prüfung der Beschwerde mehr Informationen benötigen, kontaktieren wir Sie diesbezüglich umgehend.
Das Protokoll über die Beschwerde und die Kopie der Antwort verwahren wir für drei Jahre und legen diese den Aufsichtsbehörden auf Anfrage vor.
Ihre Daten behandeln wir entsprechend den Maßgaben des Gesetzes 2011/CXII. über die Informationsfreiheit.
Rechtsmittel und andere Beschwerdebehandlungsforen:
Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihre Beschwerde befriedigend zu lösen, daher bitten wir Sie, sofern Sie mit unserer Beschwerdebearbeitung, der Prüfung der Beschwerde beziehungsweise mit unserer hierauf gegebenen Antwort unzufrieden sind oder diese für unangemessen halten, Ihre Anmerkung auch unserer zentralen Beschwerdestelle mitzuteilen.
Selbstverständlich stehen Ihnen in diesem Fall beziehungsweise im Falle der Abweisung Ihrer Beschwerde oder bei einem ergebnislosen Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen 30 tägigen Beantwortungsfrist weitere Rechtsbehelfe zur Verfügung und Sie können sich an folgende Einrichtungen wenden:
o Schlichtungskörperschaft für das Finanzwesen (Pénzügyi Békéltető Testület) – H-1013 Budapest, Krisztina krt. 39. Postanschrift: H-1525 Budapest BKKP Postfach: 172, Telefon: 06-1-489-9100, E-Mail: pbt@mnb.hu
Wir setzen Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass Beschlüsse der Schlichtungskörperschaft für das Finanzwesen auf unsere Gesellschaft bezogen lediglich eine Empfehlung darstellt, sofern wir am Anfang des Verfahrens erklären, dass wir die Entscheidung der Körperschaft nicht als verbindlich ansehen. Die Entscheidung kann zu einem rechtsverbindlichen Beschluss werden, wenn wir zu Beginn des Verfahrens oder bei Verkündung der Entscheidung durch eine Erklärung die Entscheidung der Schlichtungskörperschaft als für uns verbindlich anerkennen (Unterwerfung).
Wir führen ein elektronisches Verzeichnis über die Beschwerden, die Ergebnisse von deren Prüfung, sowie über die auf die Beschwerden gegebenen Antworten und die Maßnahmen zur Klärung der Beschwerden.
Das elektronische Verzeichnis enthält folgende Daten:
Unser elektronisches Verzeichnis ist dafür geeignet, dass die Barion Payment Zrt.:
Die Beschwerde und die darauf gegebene Antwort verwahren wir für drei Jahre. Bei unserer Gesellschaft ist es die Aufgabe unseres Verbraucherschutzbeauftragten, die Abwicklung der Beschwerdeverfahren in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Entwickler